Dr. Katharina Evers: Versicherungsanwältin und Richterin in Personalunion?

Meinung

Dr. Evers hat nicht nur über die Verteidigung der Barmenia entschieden – sie hat sie zuvor erschaffen.

Richterinnen sollen den Vortrag beider Seiten prüfen. Sie sollen nicht die argumentative Arbeit einer Partei übernehmen und hilfreiche Argumente erst selbst erschaffen. Im Barmenia-Verfahren von Dr. Katharina Evers besteht jedoch genau dieser Eindruck.

Die auf Bestechung.blog veröffentlichten Unterlagen zeigen, dass die Pflegepunkte des Gerichtsgutachters Dr. Manfred Schuckart vollständig mit denen des vorausgegangenen Gutachters der beklagten Versicherung übereinstimmten. Auch die Begründungen wiesen weitreichende Übereinstimmungen auf. Schuckart erklärte gleichwohl, er habe nicht abgeschrieben, sondern sei selbst zu denselben Ergebnissen gelangt.

Dr. Evers deckte diesen Widerspruch nicht auf. Stattdessen lieferte sie eine neue, für den Gutachter und die Barmenia entscheidende Erklärung: Es sei nicht ersichtlich, dass Schuckart abgeschrieben habe. Er habe lediglich „Teilelemente“ übernommen und bewertet.

„Übernommen“ ist jedoch ein sprachlich feineres Wort für das von Schuckart verleugnete „Abschreiben“.

Schuckart schrieb: „Ich habe nicht abgeschrieben. Ich bin selbst auf die Ergebnisse gekommen.“

Evers schrieb: „Dr. Schuckart hat Teilelemente übernommen die er zuvor bewertet hat.“

Dass er alle 257 relevanten Punkte identisch „übernommen“ hat, verschweigt Evers dabei.

Damit erschuf die Richterin für die Barmenia eine völlig neue Verteidigung, die nicht einmal Barmenia, BLD oder Gutachter Schuckart selbst vorgebracht hatten – sondern dem Vorbringen von Schuckart widersprach.

Entweder gelangte Schuckart eigenständig zu denselben Ergebnissen – oder er übernahm sie. Beides zugleich ist ausgeschlossen.

Nachdem sie Schuckarts Gutachten mit der eigens von ihr verfassten Argumentation als Entscheidungsgrundlage „geheilt“ hat, baute sie ihren Barmenia-freundlichen Gerichtsbescheid auf Schuckarts bei Barmenia abgeschriebenen Gutachten auf.

Offiziell war Dr. Evers keine Anwältin der Barmenia. Doch der massive und belegte Angriff gegen das bei der Versicherung abgeschriebene Gerichtsgutachten wurde von Dr. Evers aktiv verharmlost, die offensichtliche Lüge des Gutachters (er habe nicht abgeschrieben) wurde übergangen, eine Ausrede wurde von der Richterin für den Gutachter erst erfunden (die im direkten Widerspruch zu dessen eigener Verteidigung stand) sein bei Barmenia und Medicproof abgeschriebenes Gutachtenergebnis wurde für die Beklagte Barmenia reingewaschen und so gerettet.

Eine Beklagtenanwältin hätte es nicht besser machen können.

Inzwischen klagt Dr. Evers vor dem Landgericht Lübeck gegen die Behauptung sie sei käuflich. Das Verfahren ist noch nicht entschieden. Die Klage beantwortet jedoch nicht die entscheidende Frage: Warum verteidigte die Richterin das Gutachten mit einer Argumentation, die dessen Verfasser selbst nicht verwendet hatte? Warum kam sie Schuckart zur Hilfe? Warum erfand sie für ihn eine neue vermeintlich passendere Ausrede? (Klage und Verfahrensunterlagen)

Wer richterliche Neutralität beansprucht, muss sich daran messen lassen. Im Fall Dr. Katharina Evers bleibt der Eindruck zurück:

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Sehr geehrte Frau Richterin Dr. Evers,

Bestechung.blog erinnert Sie hiermit erneut an die öffentlich geforderte Offenlegung Ihrer etwaigen Nebeneinkünfte, die Sie seit 1,5 Jahren unbeantwortet lassen.

Wir würden Ihre Antworte gerne unter der bisher unbeantworteten öffentlich gestellten Frage veröffentlichen. Was spricht gegen eine kurze Info, ob Sie Nebeneinkünfte erzielen oder nicht?

Selbst Renate Künast meint: „Wir haben ein Recht darauf zu erfahren, wo unsere RichterInnen sonst noch verdienen!“

Auch Ihre Klageschrift schweigt zur Frage ob Sie als Richterin über Nebeneinkünfte verfügen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Bestechung.blog

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