Sozialgericht Lübeck testet Anonymjustiz: Zur Förderung von Neutralität und Unvoreingenommenheit sollen richterliche Entscheidungen künftig anonym getroffen werden. Wer geurteilt hat, sei für die Rechtskraft unerheblich.
Lübeck/Kiel. Das Sozialgericht Lübeck modernisiert den Richterspruch. Nach einem bislang unveröffentlichten Reformkonzept soll künftig ein aus zwölf vermummten Mitgliedern bestehender Geheimrat in der Hansestadt Lübeck unter wechselnden Aliasnamen über sozialgerichtliche Verfahren entscheiden.
„Richterliche Verantwortung wird dabei nicht abgeschafft, sondern lediglich entpersonalisiert“, erklärte ein nicht existierender Justizsprecher. „Wer eine Entscheidung getroffen hat, ist für deren Rechtskraft schließlich unerheblich. Entscheidend ist nur, dass irgendjemand eine schwarze Robe und irgendjemand anders einen schwarzen Koffer trägt.“
Anlass der Modernisierung ist der Klageantrag der Richterin Dr. Katharina Evers. Sie möchte ihren Klarnamen in zwei konkret bezeichneten kritischen Veröffentlichungszusammenhängen untersagen lassen. Das öffentliche Amt bleibt erhalten. Die öffentliche Zuordnung der Amtsführung soll jedoch dort enden, wo diese Zuordnung Transparenz ermöglicht.
„Transparenz bleibt vollständig gewährleistet“, versichert ein vermummter Geheimrat mit verzerrter Stimme: „Die Richterin sieht schließlich alles.“
Der Klarname war 2024 noch amtsfähig
Noch am 4. Juli 2024 unterschrieb Evers einen für die beklagte Barmenia Versicherung günstigen Beschluss noch ohne digitale Gesichtsverhüllung:
„Dr. Evers
Richterin am Sozialgericht“
Damals war der Name noch uneingeschränkt amtsfähig, schließlich sollte die Barmenia erkennen können, wem sie danken darf.
„Wir begrüßen grundsätzlich jede positive Entscheidung, bei der wir wenigstens wissen, von wem sie stammt“, erklärte ein Sprecher der Barmenia-Versicherung, der anonym bleiben möchte. „Bei kritischer Berichterstattung können wir auf den Namen selbstverständlich verzichten. Wir haben den Beschluss ja bereits.“
Nach dem neuen Modell soll Evers ihre Entscheidungen künftig mit
„gez. Ihre Richterin“
unterzeichnen dürfen.
Davon rät das Referat für akademische Restidentität jedoch ab. Empfohlen wird nun:
„gez. Ihre Richterin Dr.“
Der Doktortitel störe die Anonymität nicht wesentlich, strahle aber weiterhin Ehrfurcht, Seriosität und hinreichende amtliche Glaubwürdigkeit aus.
„Die Bevölkerung soll das Urteil schließlich respektieren, auch wenn es sich inhaltlich selbst widerspricht“, erläuterte Professor Dr. Niemand vom Institut für autoritätsgestützte Quellenkritik. „Die Doktorehre ersetzt dabei in angemessenem Umfang die natürliche Person.“
Lob wird adressiert, Kritik abstrahiert
„Selbst für besonders großzügiges Lob genügt ein anonymes Konto“, stellt das Referat für amtliche Identitätsbekämpfung fest.
Kritik muss sich dagegen künftig an eine abstrakte Justizverwaltung ohne erkennbare natürliche Personen richten. Zulässige Adressaten sind etwa:
- Richterin X vom Sozialgericht Y,
- die nicht näher bezeichnete Vorsitzende,
- Geheimrätin der 30. Kammer,
- Richterin [Name amtlich entfernt]
- Richterin Dr. Katharina Evers
oder schlicht - Meine Richterin Dr.
„Das ist keine Ungleichbehandlung“, stellte die namenlose Landesbeauftragte für Einwegtransparenz klar. „Lob benötigt eine Empfängerin und eine Kontonummer. Kritik benötigt lediglich einen Briefkasten.“
Ein Blogger, dessen Name, Anschrift, Diagnosen, Krankenakten, wirtschaftliche Verhältnisse und persönliche Lebensgeschichte der lichtscheuen Dr. Evers bekannt sind, zeigt Verständnis:
„Natürlich muss Frau Dr. Evers alles über mich wissen. Ich hingegen brauche nur wissen, dass irgendwann irgendwo irgendjemand aufgrund eines bei der beklagten Versicherung abgeschriebenen Gutachtens gegen mich entschieden hat.“
In der 30. Kammer geht das Licht aus
Zur konsequenten Umsetzung der Reform wird die 30. Kammer des Sozialgerichts Lübeck künftig als 30. Dunkelkammer geführt.
Die neue richterliche Amtskleidung besteht aus extra schwarzer Robe, digitaler Gesichtsverhüllung, einem schwarzen Koffer mit unbekanntem Inhalt und einem digitalen Namensschild mit automatischer Unkenntlichmachung. Sobald ein Pressevertreter den Raum betritt, wird aus „Dr. Katharina Evers“ unverzüglich „zuständige Amtsperson“.
Evers macht das Licht aus.
Die Vorsitzende Richterin der 30. Dunkelkammer bleibt jedoch voll entscheidungsfähig. Nur ihre öffentliche Erkennbarkeit wird vorsorglich abgeschaltet.
„Dunkelheit verbessert nachweislich die Unvoreingenommenheit“, erklärte ein Lichttechniker des Gerichts mit leuchtenden Augen. „Wenn niemand erkennt, wer entscheidet, kann auch niemand behaupten, die betreffende Richterin habe parteiisch entschieden.“
Die maskierte Richterin
Im dunkelsten Mittelalter trugen maskierte Scharfrichter ihre Masken zumindest deshalb, weil niemand wissen sollte, wer das Urteil vollstreckte.
Das Lübecker Modell geht einen rechtsstaatlichen Entwicklungsschritt weiter: Nun soll bereits unkenntlich bleiben, wer ein Urteil überhaupt gefällt hat.

Auf einer vollständig erfundenen Pressekonferenz empört sich die verpixelte Dr. Evers mit schwarzer Maske und verstellter Stimme:
„Schon Justitia trägt schließlich eine Augenbinde…! Und in Afghanistan müssen Richterinnen eine Burka tragen! Wieso soll gerade ich Gesicht zeigen müssen? Entscheidend ist doch nicht, wer ich bin, sondern dass das gilt, was in meinem Beschluss steht.“
Auf die Frage, weshalb ihr Name dann weiterhin unter amtlichen Entscheidungen erscheine, antwortet Dr. E. K. aus L. an der T.:
„Auf Beschlüssen soll mein Name Autorität erzeugen. In kritischen Artikeln schadet er meiner Funktion als Richterin. Gegen diese Zweckentfremdung gehe ich gerichtlich vor.“
Dr. Katharina Evers (die eigentlich ganz anders heißen möchte) weiß aber auch Gutes zu berichten:
Ich danke der Barmenia Versicherung für den modischen schwarzen Koffer.
Er passt perfekt zu meiner schwarzen Robe!
Ein Vertreter des Verbands anonymer Amtsträger e.V. wirft ein:
„Eine Richterin soll durchaus identifizierbar sein. Allerdings ausschließlich für die Gerichtsverwaltung, den Dienstherrn und die beteiligte Versicherung.“
Öffentlichkeit neu definiert
Die Öffentlichkeit gerichtlicher Verfahren wird im Zuge der Reform nicht abgeschafft, sondern zeitgemäß ausgelegt.
Öffentlich bedeutet künftig:
Die Öffentlichkeit darf den Gerichtssaal betreten.
Sie darf die Entscheidung hören.
Sie darf die Folgen tragen.
Sie darf sogar erfahren, dass eine Richtersperson entschieden hat.
Lediglich die Frage, welche, gilt als unzulässige Personalisierung.
„Die Justiz ist keine Castingshow“, erklärt der unsichtbare Vorsitzende von Transparency International. „Die Bürger müssen nicht die Entscheider, sondern die Entscheidung kennen.“
Auch das traditionelle
„Im Namen des Volkes“
soll angepasst werden:
Im Namen* des Volkes*
„Wir nennen das funktionale Namensverwendungssteuerung“, erklärte die Leiterin des Bundesinstituts für Persönlichkeitsentpersonalisierung: „Der Name darf auf Beschlüssen nur nach unten wirken. Er darf nicht in kritischen Veröffentlichungen nach oben zurückwirken.“
Google empfiehlt einfachere Lösung
Frei nach einem häufig zitierten Ausspruch des früheren Google-Chefs Eric Schmidt könnte es allerdings eine technisch weniger aufwendige Lösung geben:
„Wer nicht möchte, dass etwas das er tut gefunden wird, sollte es einfach nicht tun.“
Dieser Vorschlag wurde vom Geheimrat der zwölf Vermummten einstimmig abgelehnt.
Begründung:
„Dann müssten wir ja die Amtsführung ändern.
Die Anonymisierung ist finanziell einträglicher.“
Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt Dr. Katharina Evers daher eine öffentlich tätige Richterin, die gerichtlich dagegen vorgeht, dass ihr Name in bestimmten kritischen Zusammenhängen verwendet wird.
Vorschläge für kritikfeste Pseudonyme nimmt das Sozialgericht Lübeck ab sofort entgegen.
Der nicht existente Justizsprecher bringt letztlich Klarheit in die Klarnamensfrage:
„Nein, nein, nein…! Sie sehen das falsch. Dr. Katharina Evers* möchte doch gar nicht anonym entscheiden. Sie möchte lediglich anonym kritisiert werden.“
*Name von der Redaktion geändert.
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