Richterin Dr. Katharina Evers hat vor dem Landgericht Lübeck als Privatperson Klage gegen den Betreiber von Bestechung.blog erhoben. Sie möchte das Verbot bestimmter Äußerungen erreichen.
Bestechung.blog wird detailliert über den Fall berichten.
Der vollständige Klageantrag ist hier transparent einzusehen.
Bestechung.blog bedauert, dass Dr. Evers sich bislang nicht transparent an der inhaltlichen Aufklärung der gegen ihr amtliches Handeln erhobenen Vorwürfe beteiligt hat. Auch die öffentlich gestellte Frage nach Nebeneinkünften zum Richteramt wurde von ihr nicht beantwortet. Stattdessen zielt die nun erhobene Klage nach Auffassung von Bestechung.blog darauf, die öffentliche Befassung mit ihrem Handeln als Trägerin eines öffentlichen Amtes weitgehend zu unterbinden.
Dr. Evers möchte verbieten lassen:
- sechs Äußerungskomplexe und
- einen eigenständigen Antrag zusätzlich die Nennung ihres Klarnamens in zwei konkret bezeichneten kritischen Veröffentlichungszusammenhängen zu verbieten.
Dr. Evers lässt geltend machen:
„Die Äußerungen sind geeignet, in der Öffentlichkeit sowohl Unmut als auch Misstrauen gegen die Klägerin [Dr. Evers] zu schüren und sie hierdurch wesentlich in ihrer Funktion als Richterin nachhaltig zu beeintrachtigen.“
Bestechung.blog weist die Behauptung zurück, erst die kritische Berichterstattung schüre Misstrauen gegen Dr. Katharina Evers. Nicht die Berichterstattung erzeugt das Misstrauen. Sie macht lediglich sichtbar, was ihre eigene Amtsführung selbst an Zweifeln hervorgerufen hat.
Dr. Katharina Evers bekleidet kein privates Amt. Sie übt als Richterin staatliche Entscheidungsgewalt aus, führt öffentliche Gerichtsverfahren und nimmt dabei die Autorität, den Schutz und das Gewicht des Richteramts vollständig für sich in Anspruch. Dies insbesondere in Bezug auf den gegen sie gestellten Befangenheitsantrag; dieser wurde von der Gerichtspräsidentin Stephanie Göller mit Verweis auf „Richterliche Freiheit“ zurückgewiesen.
Umso schärfer tritt der Widerspruch hervor: Die Macht des öffentlichen Amtes soll sichtbar und wirksam bleiben; die persönliche Verantwortung für die Ausübung dieser Macht soll dagegen nach Möglichkeit aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden.
Ein öffentliches Amt ist jedoch kein Versteck. Wer öffentliche Macht ausübt, kann nicht zugleich verlangen, dass die eigene Amtsführung weder kritisch beleuchtet noch der verantwortlichen Amtsträgerin namentlich zugeordnet wird. Öffentlichkeit ist nicht nur dann hinzunehmen, wenn sie dem Ansehen des Amtes dient. Sie gilt gerade auch dann, wenn die Amtsführung Fragen aufwirft und Kritik auslöst.
Der von der Lübecker Richterin Dr. Katharina Evers verfolgte Klarnamensantrag vermittelt deshalb ein ausgesprochen lichtscheues und intransparentes Verständnis öffentlicher Verantwortung: Die Autorität des Richteramts wird beansprucht, die mit ihr untrennbar verbundene öffentliche Rechenschaft jedoch abgewehrt. Richterliche Unabhängigkeit bedeutet Schutz vor sachwidriger Einflussnahme. Sie bedeutet weder richterliche Unsichtbarkeit noch Anonymität und erst recht kein Recht darauf, öffentliches Handeln von der Person zu trennen, die dafür die Verantwortung trägt.
Nicht die namentliche Berichterstattung ist der Angriff auf das Richteramt. Der Angriff auf rechtsstaatliche Transparenz liegt vielmehr in dem Versuch, ein öffentlich ausgeübtes Amt der öffentlichen und personell zurechenbaren Kontrolle zu entziehen. Öffentliche Macht ohne öffentliche Verantwortlichkeit ist mit einem transparenten Rechtsstaat nicht vereinbar.
Es steht außer Frage, dass Dr. Evers das Recht hat, sich gegen kritische Äußerungen zu wehren. Ihr Klarnamensantrag geht jedoch erheblich weiter. Er betrifft auch die identifizierende Berichterstattung über ihr amtliches Handeln und das von ihr als Kammervorsitzende geführte öffentliche Gerichtsverfahren. Damit soll nicht nur ein gegen sie gerichteter Vorwurf abgewehrt, sondern auch die öffentliche Zuordnung richterlicher Verfahrensführung zur verantwortlichen Richterin erschwert werden.
Bestechung.blog wird weiterhin über nachprüfbare Vorgänge berichten, Verantwortliche benennen und belegte Tatsachen veröffentlichen – hart, transparent und unter klarer Trennung zwischen Tatsachen, offenen Fragen und Wertungen.
Mehr über Dr. Katharina Evers und Gerichtsdirektorin Frau Stephanie Göller
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