Dr. Katharina Evers, dubiose richterliche Methoden am Sozialgericht Lübeck

Dr. Katharina Evers
Dr. Katharina Evers

Bestechung.blog – mehr zu Dr. Katharina Evers

Vorab: Am 04.05.2026 erreichte Bestechung.blog eine von Dr. Katharina Evers veranlasste anwaltliche Abmahnung. Angegriffen werden darin lediglich einige einzelne Äußerungen des untenstehenden Blogbeitrags, nämlich folgende:

Andere Äußerungen versucht Dr. Evers nicht anzugreifen.

Genau dieser Umstand ist bemerkenswert. Denn wer eine Berichterstattung anwaltlich angreifen lässt und dabei nur einzelne Formulierungen als unwahr verbieten lassen will, lässt zugleich erkennen, was gerade nicht als unwahr oder unzulässig bezeichnet wird. Die obige kurze Liste mit Äußerungen, die Dr. Evers für unzutreffend hält, betrifft lediglich einzelne Zuspitzungen. Der übrigen Tatsachenkomplex lässt Dr. Evers nahezu vollständig unbeanstandet.

Insbesondere lässt Dr. Evers ihren Anwalt nicht kritisieren, dass Bestechung.blog ihr vorwirft, sie habe trotz ausführlichster Hinweise und trotz Strafanzeige gegen den Gutachter Dr. Schuckart geurteilt, dass der Gutachter Dr. Manfred Schuckart nicht abgeschrieben habe, obwohl er offensichtlich fast sein gesamtes Gutachten beim Gutachter der beklagten Versicherung abgeschrieben hat (hier eine Gegenüberstellung der Gutachten, nebst grafischer Gegenüberstellung der indentischen Punkte).

Wer oder was (wenn nicht die Versicherungskanzlei BLD) hat den Gutachter Dr. Schuckart dazu bewegt abzuschreiben?

Die Frage bleibt, wer oder was das Motiv dafür stellte, dass Dr. Evers wörtlich urteilte, es sei „nicht ersichtlich, dass Dr. Schuckart abgeschrieben habe“.

Was war ihr Motiv für ihre stets äußerst versicherungsfreundlichen Entscheidungen? Bestechung war laut ihrer Abmahnung jedenfalls nicht der Grund.

Erklärungsbedürftig ist, weshalb zentrale Abläufe des von Dr. Evers geleiteten Sozialgerichtsverfahrens auch nach Prüfung durch den Anwalt von Dr. Evers nicht zum Gegenstand einer Unterlassungsforderung gemacht wurden.

Bestechung.blog hält ausdrücklich daran fest, dass Dr. Katharina Evers in dem hier behandelten Verfahren richterliche Methoden angewandt hat, die nach unserer Bewertung als dubios und unseriös bezeichnet werden müssen.

Wir halten weiter daran fest, dass ihr Verfahrensablauf eine auffällige Nähe zur in Verruf geratenen Kanzlei BLD erkennen lässt.

Wir halten weiter daran fest, dass konkrete Hinweise bestehen, die die Frage aufwerfen, ob ein Gerichtsbescheid durch Dr. Evers zurückdatiert worden sein könnte.

Und wir halten weiter daran fest, dass der Ablauf des Verfahrens den Verdacht begründet, Dr. Evers könne jedenfalls in diesem Fall nicht mit der gebotenen richterlichen Unabhängigkeit und Distanz gegenüber der Kanzlei BLD gehandelt und zum Nachteil des Klägers heimliche Absprachen mit BLD getätigt haben.

Vor allem halten wir aber an unserer gesamten nicht verbotenen Berichterstattung fest.

Eine anwaltliche Abmahnung (hier einsehbar), die nur einzelne Sätze angreift, widerlegt keinen Sachverhalt. Sie untermauert ihn.

Für den folgenden Beitrag gilt daher: Die Unterlassungsaufforderung wird von Bestechung.blog als Auszeichnung für präzisen und beweisgestützten Journalismus verstanden.

Dr. Evers hat mittlerweile Klage gegen unsere Veröffentlichungen eingereicht. Wir berichten ausführlich.

Unsere gebildete Leserschaft ist in der Lage, selbst zu prüfen, was schwerer wiegt: einige anwaltlich beanstandete Zuspitzungen – oder der folgende nahezu vollständig unangegriffene Blogbeitrag:

Dr. Katharina Evers, unseriöse Urteile am Sozialgericht Lübeck?

Konkret geht es um eine Klage auf Pflegeleistungen der Barmenia Krankenversicherung. Richterin Dr. Evers hatte in dem Verfahren den Vorsitz. Die Barmenia und ihr Vorsitzender Dr. Andreas Eurich wurden vertreten durch Lutz Köther, Partner der schwer in Verruf geratenen Versicherungskanzlei BLD.

Lübecker Richterin Dr. Evers – Kontakte zu unseriöser Kanzlei?

Schon RTL und Correctiv.org berichten über eine bemerkenswerte Nähe der Kanzlei BLD zu RichterInnen und warfen die Frage auf, ob BLD sich eventuell zu nah an den Richtern positioniert.

Im fraglichen Prozess vertritt BLD die beklagte Barmenia Krankenversicherung AG. Das Sozialgericht bestellte ein Pflegegutachten, dass von Dr. Manfred Schuckart angefertigt wurde. Dieser erstellte ein Gutachten in dem alle relevanten Punkte (die gesammten Tabellen mit allen Pflegepunkten) zu 100% identisch mit denen des Vorgutachters waren. Die Begründungen unter den einzelnen Modulen wurden fast wortgleich abgeschrieben. Hier nochmal die grafisch aufgearbeitete Gegenüberstellung der Gutachten.

Damit konfrontiert, behauptete der Gutachter Dr. Manfred Schuckart, dass er nicht abgeschrieben habe, sondern selbst auf die gleichen Ergebnisse gekommen sei, eine Behauptung, deren statistische Wahrscheinlichkeit an Unmöglichkeit grenzt.

Evers will Abschreiben nicht erkannt haben

Dr. Evers erhielt einen übersichtlichen Vergleich der Pflegepunktevergabe von Original und Plagiat, aus dem sich die absolute Gleichheit aller Pflegeeinzelpunkte mehr als deutlich ergibt.

Die erfahrene Richterin, hätte spätestens nach dem ausdrücklichen Hinweis auf das offensichtliche Abschreiben fremder Inhalte des Vorgutachters von Amts wegen prüfen und dies unmittelbar im Gutachten erkennen müssen.

Evers kam dennoch zu der – für Barmenia sehr profitablen – Entscheidung, dass es „nicht ersichtlich“ sei, dass Dr. Schuckart beim Vorgutachter abgeschrieben habe. Schließlich habe er lt. Dr. Evers allenfalls „Teilelemente“ übernommen, nachdem er diese „bewertet“ habe – freilich jedoch ohne den wahren Verfasser der umfassenden Punktebewertung, die er sich aneignete, an irgendeiner Stelle seines Gutachtens namentlich zu erwähnen. Es sei erwähnt, dass Dr. Evers als Sozialrichterin wissen muss, dass es sich bei der vollständigen Punktevergabe nicht bloß um irgendein „Teilelement“ des Gutachtens handelt, sondern um dessen komplettes Ergebnis inkl. Herleitung – immerhin promovierte sie zu einem juristischen Pflegethema.

Dass die Richterin trotz identischer Pflegepunktevergabe bescheinigt, dass es „nicht ersichtlich“ sei, dass er abgeschrieben habe, wirft die beunruhigende Frage auf, ob die Entscheidung der Richterin möglicherweise von äußeren Einflüssen oder gewisser Nähe zur in Verruf geratenen Kanzlei BLD durchdrungen sein könnte. Falls ja, wäre das ein Skandal, der geeignet wäre, das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz zu erschüttern.

Zum Nachweis darüber, dass Schuckart zusätzlich auch die textlichen Begründungen der Punktevergabe auf offensichtlichste Weise plagiiert hat, dient diese detaillierte Analyse, welche die textlichen Begründungen in den einzelnen Modulen der Gutachten von Heilmeier und Schuckart vergleichend gegenüberstellt.

Nach reiflicher Prüfung des Falls, wurde Dr. Evers wegen der Befürchtung der Befangenheit abgelehnt. Der Befangenheitsantrag wurde durch Stephanie Göller, Präsidentin des Sozialgerichts, abgelehnt. Dr. Evers sei nicht befangen.

Daraufhin erließ Evers einen Gerichtsbescheid (eine Art Urteil) in dem sie sich anscheinend allein auf das mutmaßlich fingierte Gutachten des kontrovers diskutierten Sachverständigen stützte, dessen Gutachten zu jenem Zeitpunkt längst Gegenstand kriminalpolizeilichen Handelns war – was ihr bekannt gewesen sein muss, da sie darüber informiert wurde.

Dass der von Dr. Evers unterschriebene Gerichtsbescheid auf einem großteils abgeschriebenen Gutachten eines mutmaßlich kriminell tätigen Gutachters beruht, stand ihrer BLD-freundlichen Entscheidung freilich nicht im Wege, obwohl Dr. Evers die Kritikpunkte kannte.

Das gießt Öl in die Maschinerie des investigativen Journalismus und lässt auch größere Medienhäuser aufblicken. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiter entwickelt.

Die gegen Dr. Evers erstattete Strafanzeige wegen mutmaßlicher Vorteilsnahme im Amt und wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung, könnte die Recherchen sinnvoll unterstützen. Nach umfassender Prüfung der vorgelegten Dokumente hat die Kriminalpolizei den Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. Sollte sich der Verdacht als wahr herausstellen; bliebe abzuwarten, ob eine eventuelle strafrechtliche Verurteilung der Richterin Auswirkungen auf die Zulässigkeit einer Tätigkeit als Richterin hätte.

Schwarze Koffer, schwarze Kassen, schwarze Roben?

Wohl kaum…! Denn auch wenn der Gedanke an schwarze Koffer sich förmlich aufdrängt und die Geschehnisse anders kaum plausibel erscheinen mögen, bleibt die Vorstellung einer käuflichen Richterin dennoch abwegig, denn schließlich handelt es sich bei BLD um eine bekannte Großkanzlei mit lediglich moderat angeschlagener Reputation und zudem hat der polizeibekannte BLD-Partner Lutz Köther unmissverständlich versichert, dass im fraglichen Verfahren sämtliche Abläufe rechtskonform und ordnungsgemäß verlaufen. Dieser fiel durch Abgabe einer wahrheitswidrigen eidesstattlichen Versicherung auf, welche seitens BLD dem Landgericht Lübeck vorgelegt wurde.

Die alarmierenden Vorwürfe von RTL und die akribischen Recherchen von Correctiv.org gewinnen damit an zusätzlicher Substanz.

Daher ist es – selbstverständlich nicht nur in Verfahren an denen BLD, Evers oder Schuckart beteiligt sind – entscheidend, sich der rechtlichen Mittel bewusst zu sein, die den Prozessbeteiligten zur Verfügung stehen.

Da KlägerInnen an Sozialgerichten häufig ohne anwaltliche Vertretung agieren (müssen), gibt es weiter unten eine Anleitung. Sie bietet hilfreiche Tipps, wie sich Betroffene gegen hinterfragungswürdige richterliche Entscheidungen, nicht nur von Dr. Katharina Evers, rechtlich wehren können.

Öffentliche Aufforderung an Dr. Evers

Dr. Evers wird hiermit erneut höflich gebeten, die seitens des Sozialgerichts an Dr. Manfred Schuckart für die Erstellung seines betrügerischen Gutachtens ausgezahlten 2.773 Euro umgehend von ihm zurück zu fordern. Zusätzlich wird darum gebeten, in der Buchhaltung des Gerichts einen Auszahlstopp für aktuelle und zukünftige Forderungen von Dr. Schuckart einzurichten, bis die Staatsanwaltschaft seinen Fall aufgearbeitet hat. Grund: Es ist nicht damit zu rechnen, dass andere Gutachten des Dr. Schuckart frei von Ungereimtheiten und seine anderen Rechnungen frei von mutmaßlichem Abrechnungsbetrug sind. Auch alle anderen Gerichte, die mit Dr. Schuckart zu tun haben, sind höflich gebeten, Zahlungen an ihn auszusetzen und ihn von der gerichtlichen Gutachterliste zu streichen.

Hat Evers heimlich einen Gerichtsbescheid zurückdatiert?

Es gibt Hinweise darauf, dass Dr. Evers einen Gerichtsbescheid zurückdatiert haben könnte. Mögliches Motiv: Damit, dass der Gerichtsbescheid angeblich schon am 01.10.24 erlassen worden sei, statt – wie von Dr. Evers an anderer Stelle selbst schriftlich bestätigt – am 04.10.24, wurden gleich zwei vermutlich unliebsame Themen erledigt.

Zum einen wurden Briefe an die ehrenamtlichen RichterInnen nicht weitergeleitet, mit der Begründung das Verfahren sei am Tag des Eingangs der Briefe (01.10.24) durch den Erlass des Gerichtsbescheids (der angeblich am 01.10.24 erlassen wurde) beendet worden:


Zum anderen ging am 01.10.24 ein Schreiben mit weiteren Gründen für die Ablehnung von Dr. Schuckart und Dr. Evers beim Gericht ein. Diese Gründe wurden offensichtlich nicht mehr beachtet – schließlich sei der Gerichtsbescheid bereits an diesem Tag erlassen worden…

Auch die Justizangestellte Frau M. bezeichnet den Gerichtsbescheid als „vom 01.10.2024“, wie sich aus diesem gerichtlichen Schreiben ergibt:


Dem widersprechend schreibt Richterin Dr. Evers in einem PKH-Beschluss jedoch selbst, dass der Gerichtsbescheid vom 04.10.2024 sei:

Auch laut Transfervermerk, der sich direkt an dem Gerichtsbescheid „vom 01.10.24“ befand, wurde der Gerichtsbescheid erst am 04.10.2024 signiert:

Die Signatur am 04.10.24 passt zu der Darstellung im obigen PKH-Bescheid, der ebenfalls den 04.10.24 ausweist und nach dem der Gerichtsbescheid vom 04.10.24 ist.

Besonders pikant: Lässt Dr. Evers ihre Entscheidungen vorab von BLD freigeben?

Sogar Lutz Köther von BLD bestätigt, dass der Gerichtsbescheid vom 04.10.2024 ist und keinesfalls vom 01.10.24, wie er im offiziellen Anschreiben der Justizangestellten Frau M. und im Brief der Gerichtspräsidentin datiert ist. Lutz Köther schreibt:

Nun stellt sich die Frage, woher Lutz Köther das Datum 04.10.24 überhaupt kannte? Durfte Köther den Gerichtsbescheid, der seinen Interessen bestmöglich vertritt, etwa vorab zur Korrektur lesen und freigeben, bevor dieser offiziell erlassen und dann mutmaßlich auf den 01.10.24 zurückdatiert wurde? Laut dem offiziellen Anschreiben zum Gerichtsbescheid, ist dieser vom 01.10.24. Hat Dr. Evers die Gegenseite etwa vor ihrer richterlichen Entscheidung untertänig um Erlaubnis und Freigabe gebeten? Hat Barmenia Anwalt Köther so vom Datum 04.10.24 erfahren? Wer ist der wahre Vorsitzende der 30. Kammer?

Und selbst wenn der Gerichtsbescheid tatsächlich am 01.10.24 erlassen worden sein sollte: Nach hier vorliegenden Informationen endet ein Verfahren nicht mit Erlass eines Gerichtsbescheids, sondern mit dessen Zustellung, die nachweisbar erst am 14.10.24 erfolgte. Es gab also genug Zeit, die Briefe an die ehrenamtlichen RichterInnen weiterzuleiten und den gegen Schuckart und Evers gerichteten Vortrag doch noch zu berücksichtigen. Und selbst falls das Verfahren tatsächlich mit Erlass des Gerichtsbescheid beendet wurde, warum wurden die Briefe nicht einfach trotzdem an ihre rechtmäßigen Adressaten weitergeleitet?

Auch eine früher ans Sozialgericht zugestellte Anhörungsrühe gegen die Dr. Evers konnte mit der Begründung, dass „am 01.10.24“ ein Gerichtsbescheid erlassen worden sei bequem abgewiesen werden:



Datierte sie eine Befangenheitsablehnung zurück?

Die ebenfalls zweifelhafte Ablehnung des gegen Dr. Schuckart gerichteten Befangenheitsantrags, trägt als Datum den 02.07.2024. An diesem Tag ging ein Schreiben mit weiteren Gründen für diesen Befangenheitsantrag beim Sozialgericht ein.

Bemerkenswert ist, dass Entscheidungen der Richterin Dr. Evers nun schon zwei Mal ausgerechnet auf den Tag datieren, an dem klägerseitige Schreiben mit gewichtigen Argumenten für die Ablehnung des Gutachters Dr. Manfred Schuckart und gegen die Richterin beim Sozialgericht Lübeck eingehen. Dadurch blieben diese wichtigen Argumente jeweils unberücksichtigt! Angesichts dieser wiederholten zeitlichen Koinzidenz erscheint es klägerseits kaum noch glaubhaft, von bloßen Zufällen auszugehen, insbesondere nicht, da es die o.g. schriftliche Aussage von Dr. Evers gibt, die dafür spricht, dass sie den dubiosen Gerichtsbescheid heimlich vom 04.10. auf den 01.10.24 zurückdatiert haben könnte. Wer ähnliche Erfahrungen machen musste, möge sich bitte melden, alle Infos werden vertraulich behandelt.

Als Richterin zum Bundesverfassungsgericht?

Im vorliegenden Verfahren zeigen sich verfahrensleitende Entscheidungen, die in ihrer Gesamtschau den Verdacht einer strukturellen Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG begründen könnten. Die nahezu durchgängige Nichtberücksichtigung klägerseitiger Ausführungen sowie deren mutmaßliche gezielte Unterdrückung sprechen gegen eine bloße Fehlbewertung und lassen ein systematisches Vorgehen vermuten.

Sollte sich der Verdacht erhärten, läge nicht lediglich ein Rechtsfehler vor, sondern der Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Rechtsbeugung nach § 339 StGB – eines Verbrechens, das die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege unmittelbar betrifft.

Bestechung.blog prüft die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht und erstattete Strafanzeige wegen mutmaßlichem Prozessbetrugs und mutmaßlicher Rechtsbeugung gegen Dr. Evers als Vorsitzende der 30. Kammer des Sozialgerichts Lübeck. Die Antikorruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein wurde eingeschaltet.

Exkurs: Transparenz

Ist Dr. Evers bereit, transparent Auskunft über eventuelle Nebeneinkünfte zu geben? Das bleibt zu hoffen, denn schon Renate Künast sagt:

Wir haben das Recht zu wissen, wo unsere RichterInnen sonst noch verdienen!

Ganz dem Geiste von Renate Künast entsprechend, wird Dr. Evers (die hier sicher mitliest) hiermit von Bestechung.blog höflich gebeten, bis zum 24.03.2025 zu beantworten, ob sie in den letzten 3 Jahren Nebeneinkünfte hatte und wenn ja eine detaillierte Auflistung über die Höhe und Quellen aller Nebeneinkünfte der letzten 3 Jahre an Bestechung.blog oder dessen Betreiber zu senden. Weiter wird sie zur Förderung der Transparenz innerhalb juristischer Strukturen höflich gebeten, bis dahin eine Zustimmung zur Veröffentlichung zu erteilen.

Nachtrag vom 25.03.25: Bestechung.blog erhielt keine Antwort von der Lübecker Richterin.

Exkurs Ende.

Strafanzeige gegen Richterin Dr. Katharina Evers

Am 19.03.2025 wurde eine mit diversen Dokumenten untermauerte Strafanzeige gegen Evers erstattet, die Vorwürfe lauten: Verdacht auf Vorteilsnahme im Amt und Verdacht auf Rechtsbeugung. Nach ausführlicher Prüfung des Falls hat die Kriminalpolizei Ahrensburg den Fall Evers an die Staatsanwaltschaft Flensburg weitergeleitet.


Transparenzhinweis: Bestechung.blog behauptet nicht, dass Gerichtsgutachter Dr. Manfred Schuckart oder Dr. Katharina Evers von der Barmenia Versicherung oder der Kanzlei BLD bestochen wurden. Für Barmenia ging es in diesem Fall um viel mehr, als die direkt verhandelten Ansprüche. Der Kläger hatte im Barmenia Konzern weitere Versicherungen abgeschlossen, die bei einer Einstufung in Pflegegrad 2 sehr hohe Leistungen ausgelöst hätten. Das von der Barmenia abgeschriebene Gutachten verblieb ausgerechnet direkt unter der für Pflegegrad 2 erforderlichen Schwelle. Evers rettete dieses Gutachten trickreich und stützte ihren Gerichtsbescheid auf das Gutachten. Die Frage nach dem Motiv bleibt offen.

Mehr zu Frau Dr. Evers und Frau Göller auf Bestechung.blog




Hinterlasse einen Kommentar