Dr. Katharina Evers, dubiose richterliche Methoden am Sozialgericht Lübeck

Dr. Katharina Evers, unseriöse Urteile am Sozialgericht Lübeck?

Im Rechtsstaat Deutschland ist das Vertrauen in die Justiz von grundlegender Bedeutung, dennoch gab es kürzlich Entscheidungen der Richterin Dr. Katharina Evers vom Sozialgericht Lübeck, die anders als mit dem Gedanken an käufliche Parteilichkeit kaum nachvollziehbar sind.

Dr. Katharina Evers
Dr. Katharina Evers

Konkret geht es um eine Klage auf Pflegeleistungen der Barmenia Krankenversicherung. Richterin Dr. Evers hatte in dem Verfahren den Vorsitz. Die Barmenia und ihr Vorsitzender Dr. Andreas Eurich wurden vertreten durch Lutz Köther, Partner der schwer in Verruf geratenen Versicherungskanzlei BLD.

Lübecker Richterin Dr. Evers – Kontakte zu unseriöser Kanzlei?

Schon RTL und Correctiv.org berichten über eine bemerkenswerte Nähe der Kanzlei BLD zu RichterInnen und warfen die Frage auf, ob BLD sich eventuell zu nah an den Richtern positioniert. Die renomierten Medienhäuser ließen dabei Raum zu hoffen, dass die richterliche Neutralität in manchen Fällen unbeeinflusst von solchen Annäherungsversuchen bleibe.

Im fraglichen Prozess bestellte das Sozialgericht ein Pflegegutachten, dass von Dr. Manfred Schuckart angefertigt wurde. Dieser erstellte ein Gutachten in dem alle relevanten Punkte (die gesammten Tabellen mit allen Pflegepunkten) zu 100% identisch mit denen des Vorgutachters waren.

Damit konfrontiert, behauptete der Gutachter Dr. Manfred Schuckart, dass er nicht abgeschrieben habe, sondern selbst auf die gleichen Ergebnisse gekommen sei, eine Behauptung, deren statistische Wahrscheinlichkeit an Unmöglichkeit grenzt.

Evers will Abschreiben nicht erkannt haben

Dr. Evers erhielt einen übersichtlichen Vergleich der Pflegepunktevergabe von Original und Plagiat, aus dem sich die absolute Gleichheit aller Pflegeeinzelpunkte mehr als deutlich ergibt.

Die erfahrene Richterin, hätte spätestens nach dem ausdrücklichen Hinweis auf das offensichtliche Abschreiben fremder Inhalte des Vorgutachters von Amts wegen prüfen und dies unmittelbar im Gutachten erkennen müssen.

Evers kam dennoch zu der – für Barmenia sehr profitablen – Entscheidung, dass es nicht ersichtlich sei, dass Dr. Schuckart beim Vorgutachter abgeschrieben habe. Schließlich habe er lt. Dr. Evers allenfalls „Teilelemente“ übernommen, nachdem er diese „bewertet“ habe – freilich jedoch ohne den wahren Verfasser der umfassenden Punktebewertung, die er sich aneignete, an irgendeiner Stelle seines Gutachtens namentlich zu erwähnen. Es sei erwähnt, dass Dr. Evers als Sozialrichterin wissen muss, dass es sich bei der Punktevergabe nicht bloß um irgendein „Teilelement“ des Gutachtens handelt, sondern um dessen komplettes Ergebnis inkl. Herleitung.

Dass die Richterin trotz identischer Pflegepunktevergabe bescheinigt, dass es „nicht ersichtlich“ sei, dass er abgeschrieben habe, wirft die beunruhigende Frage auf, ob die Entscheidung der Richterin möglicherweise von äußeren Einflüssen oder gewisser Nähe zur in Verruf geratenen Kanzlei BLD durchdrungen sein könnte. Falls ja, wäre das ein Skandal, der geeignet wäre, das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz zu erschüttern.

Zum Nachweis darüber, dass Schuckart zusätzlich auch die textlichen Begründungen der Punktevergabe auf offensichtlichste Weise plagiiert hat, dient diese detaillierte Analyse, welche die textlichen Begründungen in den einzelnen Modulen der Gutachten von Heilmeier und Schuckart vergleichend gegenüberstellt.

Nach reiflicher Prüfung des Falls, wurde Dr. Evers wegen der Befürchtung der Befangenheit abgelehnt. Der Befangenheitsantrag wurde durch Stephanie Göller, Präsidentin des Sozialgerichts, abgelehnt. Dr. Evers sei nicht befangen.

Daraufhin erließ Evers einen Gerichtsbescheid (eine Art Urteil) in dem sie sich anscheinend allein auf das mutmaßlich fingierte Gutachten des kontrovers diskutierten Sachverständigen stützte, dessen Gutachten zu jenem Zeitpunkt längst Gegenstand kriminalpolizeilichen Handelns war.

Dass der von Dr. Evers unterschriebene Gerichtsbescheid auf einem großteils abgeschriebenen Gutachten eines mutmaßlich kriminell tätigen Gutachters beruht, stand ihrer BLD-freundlichen Entscheidung freilich nicht im Wege, obwohl Dr. Evers die Kritikpunkte kannte.

Das gießt Öl in die Maschinerie des investigativen Journalismus und lässt auch größere Medienhäuser aufblicken. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiter entwickelt.

Die gegen Dr. Evers erstattete Strafanzeige wegen mutmaßlicher Vorteilsnahme im Amt und wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung, könnte die Recherchen sinnvoll unterstützen. Sollte sich der Verdacht als wahr herausstellen; bliebe abzuwarten, ob eine eventuelle strafrechtliche Verurteilung der Richterin Auswirkungen auf die Zulässigkeit einer Tätigkeit als Richterin hätte.

Schwarze Koffer, schwarze Kassen, schwarze Roben?

Wohl kaum…! Denn auch wenn der Gedanke an schwarze Koffer sich förmlich aufdrängt und die Geschehnisse anders kaum plausibel erscheinen mögen, bleibt die Vorstellung einer käuflichen Richterin dennoch beinahe abwegig… Schließlich handelt es sich bei BLD um eine bekannte Großkanzlei mit lediglich moderat angeschlagener Reputation und zudem hat der polizeibekannte BLD-Partner Lutz Köther unmissverständlich versichert, dass im fraglichen Verfahren sämtliche Abläufe rechtskonform und ordnungsgemäß verlaufen.

Letzteres ergibt sich aus einer — in vielen Punkten mutmaßlich unwahren — eidesstattlichen Versicherung Köthers, die im Namen aller BLD-Geschäftsführer an das Landgericht Lübeck übermittelt wurde – und nun von der Staatsanwaltschaft überprüft wird. Die eidesstattliche Versicherung diente offenbar dazu, dem Landgericht auf mutmaßlich betrügerische Weise eine irgendwie geartete Grundlage für die angestrebte einstweilige Anordnung gegen Bestechung.blog zu verschaffen oder, was noch wahrscheinlicher erscheint, den Richter gezielt und möglicherweise täuschend zu beeinflussen — mit offenbar beachtlichem Erfolg.

Die alarmierenden Vorwürfe von RTL und die akribischen Recherchen von Correctiv.org gewinnen damit an zusätzlicher Substanz.

Daher ist es – selbstverständlich nicht nur in Verfahren an denen BLD, Evers oder Schuckart beteiligt sind – entscheidend, sich der rechtlichen Mittel bewusst zu sein, die den Prozessbeteiligten zur Verfügung stehen.

Da KlägerInnen an Sozialgerichten häufig ohne anwaltliche Vertretung agieren (müssen), gibt es weiter unten eine Anleitung. Sie bietet hilfreiche Tipps, wie sich Betroffene gegen hinterfragungswürdige richterliche Entscheidungen, nicht nur von Dr. Katharina Evers, wehren können – stets im Einklang mit den rechtlichen Normen.

Öffentliche Aufforderung

Dr. Evers wird hiermit erneut höflich gebeten, die seitens des Sozialgerichts an Dr. Manfred Schuckart für die Erstellung seines mutmaßlich betrügerischen Gutachtens ausgezahlten 2.773 Euro umgehend von ihm zurück zu fordern. Zusätzlich wird darum gebeten, in der Buchhaltung des Gerichts einen Auszahlstopp für aktuelle und zukünftige Forderungen von Dr. Schuckart einzurichten, bis die Staatsanwaltschaft seinen Fall aufgearbeitet hat. Grund: Es ist nicht damit zu rechnen, dass andere Gutachten des Dr. Schuckart frei von Ungereimtheiten und seine anderen Rechnungen frei von mutmaßlichem Abrechnungsbetrug sind. Auch alle anderen Gerichte, die mit Dr. Schuckart zu tun haben, sind höflich gebeten, Zahlungen an ihn auszusetzen und ihn von der gerichtlichen Gutachterliste zu streichen.

Hat Evers heimlich einen Gerichtsbescheid zurückdatiert?

Es gibt Hinweise darauf, dass Dr. Evers einen Gerichtsbescheid zurückdatiert haben könnte. Mögliches Motiv: Damit, dass der Gerichtsbescheid angeblich schon am 01.10.24 erlassen worden sei, statt – wie von Dr. Evers an anderer Stelle selbst schriftlich bestätigt – am 04.10.24, wurden gleich zwei vermutlich unliebsame Themen erledigt.

Zum einen wurden Briefe an die ehrenamtlichen RichterInnen nicht weitergeleitet, mit der Begründung das Verfahren sei am Tag des Eingangs der Briefe (01.10.24) durch den Erlass des Gerichtsbescheids (der angeblich am 01.10.24 erlassen wurde) beendet worden:


Zum anderen ging am 01.10.24 ein Schreiben mit weiteren Gründen für die Ablehnung von Dr. Schuckart und Dr. Evers beim Gericht ein. Diese Gründe wurden offensichtlich nicht mehr beachtet – schließlich sei der Gerichtsbescheid bereits an diesem Tag erlassen worden…

Auch die Justizangestellte Frau M. bezeichnet den Gerichtsbescheid als „vom 01.10.2024“, wie sich aus diesem gerichtlichen Schreiben ergibt:


Dem widersprechend schreibt Richterin Dr. Evers in einem PKH-Beschluss jedoch selbst, dass der Gerichtsbescheid vom 04.10.2024 sei:

Auch laut Transfervermerk, der sich direkt an dem Gerichtsbescheid „vom 01.10.24“ befand, wurde der Gerichtsbescheid erst am 04.10.2024 signiert:

Die Signatur am 04.10.24 passt zu der Darstellung im obigen PKH-Bescheid, der ebenfalls den 04.10.24 ausweist und nach dem der Gerichtsbescheid vom 04.10.24 ist.

Besonders pikant: Lässt Dr. Evers ihre Entscheidungen vorab von BLD freigeben?

Sogar Lutz Köther von BLD bestätigt, dass der Gerichtsbescheid vom 04.10.2024 ist und keinesfalls vom 01.10.24, wie er im offiziellen Anschreiben der Justizangestellten Frau M. und im Brief der Gerichtspräsidentin datiert ist. Lutz Köther schreibt:

Nun stellt sich die Frage, woher Lutz Köther das Datum 04.10.24 überhaupt kannte? Durfte Köther den Gerichtsbescheid, der seinen Interessen bestmöglich entspricht, etwa vorab zur Korrektur lesen und freigeben, bevor dieser offiziell erlassen und dann mutmaßlich auf den 01.10.24 zurückdatiert wurde? Laut dem offiziellen Anschreiben zum Gerichtsbescheid, ist dieser vom 01.10.24. Bittet Dr. Evers die Gegenseite etwa vor jeder richterlichen Entscheidung untertänig um Erlaubnis und Freigabe? Hat Barmenia Anwalt Köther so vom Datum 04.10.24 erfahren? Wer ist der wahre Vorsitzende der 30. Kammer?

Exkurs: Transparenz

Ist Dr. Evers bereit, transparent Auskunft über eventuelle Nebeneinkünfte zu geben? Das bleibt zu hoffen, denn schon Renate Künast sagt:

Wir haben das Recht zu wissen, wo unsere RichterInnen sonst noch verdienen!

Ganz dem Geiste von Renate Künast entsprechend, wird Dr. Evers (die hier sicher mitliest) hiermit von Bestechung.blog höflich gebeten, bis zum 24.03.2025 zu beantworten, ob sie in den letzten 3 Jahren Nebeneinkünfte hatte und wenn ja eine detaillierte Auflistung über die Höhe und Quellen aller Nebeneinkünfte der letzten 3 Jahre an Bestechung.blog oder dessen Betreiber zu senden. Weiter wird sie zur Förderung der Transparenz innerhalb juristischer Strukturen höflich gebeten, bis dahin eine Zustimmung zur Veröffentlichung zu erteilen.

Nachtrag vom 25.03.25: Bestechung.blog erhielt keine Antwort von der Lübecker Richterin.

Exkurs Ende.

Und selbst wenn der Gerichtsbescheid tatsächlich am 01.10.24 erlassen worden sein sollte: Nach hier vorliegenden Informationen endet ein Verfahren nicht mit Erlass eines Gerichtsbescheids, sondern mit dessen Zustellung, die nachweisbar erst am 14.10.24 erfolgte. Es gab also genug Zeit, die Briefe an die ehrenamtlichen RichterInnen weiterzuleiten und den gegen Schuckart und Evers gerichteten Vortrag doch noch zu berücksichtigen. Und selbst falls das Verfahren tatsächlich mit Erlass des Gerichtsbescheid beendet wurde, warum wurden die Briefe nicht einfach trotzdem an ihre Adressaten weitergeleitet?

Auch eine früher ans Sozialgericht zugestellte Anhörungsrühe gegen die Juristin konnte mit der Begründung, dass „am 01.10.24“ ein Gerichtsbescheid erlassen worden sei bequem abgewiesen werden:



Datierte sie eine Befangenheitsablehnung zurück?

Die ebenfalls zweifelhafte Ablehnung des gegen Dr. Schuckart gerichteten Befangenheitsantrags, trägt als Datum den 02.07.2024. An diesem Tag ging ein Schreiben mit weiteren Gründen für diesen Befangenheitsantrag beim Sozialgericht ein.

Bemerkenswert ist, dass Entscheidungen der Richterin Dr. Evers nun schon zwei Mal ausgerechnet auf den Tag datieren, an dem klägerseitige Schreiben mit gewichtigen Argumenten für die Ablehnung des Gutachters Dr. Manfred Schuckart und gegen die Richterin beim Sozialgericht Lübeck eingehen. Dadurch blieben diese wichtigen Argumente jeweils unberücksichtigt! Angesichts dieser wiederholten zeitlichen Koinzidenz erscheint es klägerseits kaum noch glaubhaft, von bloßen Zufällen auszugehen, insbesondere nicht, da es die o.g. schriftliche Aussage von Dr. Evers gibt, die dafür spricht, dass sie den dubiosen Gerichtsbescheid heimlich vom 04.10. auf den 01.10.24 zurückdatiert haben könnte. Wer ähnliche Erfahrungen machen musste, möge sich bitte melden, alle Infos werden vertraulich behandelt.

Als Richterin zum Bundesverfassungsgericht?

Im vorliegenden Verfahren zeigen sich verfahrensleitende Entscheidungen, die in ihrer Gesamtschau den Verdacht einer strukturellen Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG begründen könnten. Die nahezu durchgängige Nichtberücksichtigung klägerseitiger Ausführungen sowie deren mutmaßliche gezielte Unterdrückung sprechen gegen eine bloße Fehlbewertung und lassen ein systematisches Vorgehen vermuten.

Sollte sich der Verdacht erhärten, läge nicht lediglich ein Rechtsfehler vor, sondern der Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Rechtsbeugung nach § 339 StGB – eines Verbrechens, das die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege unmittelbar betrifft.

Bestechung.blog prüft die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht und erstattete Strafanzeige wegen mutmaßlichem Prozessbetrugs und mutmaßlicher Rechtsbeugung gegen Dr. Evers als Vorsitzende der 30. Kammer des Sozialgerichts Lübeck. Die Antikorruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein wurde eingeschaltet.

Strafanzeige gegen Richterin

Am 19.03.2025 wurde eine mit diversen Dokumenten untermauerte Strafanzeige gegen Evers erstattet.


Tipps und Fallstricke in sozialrechtlichen Verfahren

Sollten Sie ebenfalls als KlägerIn an einem sozialgerichtlichen Verfahren beteiligt sein, egal mit welcher Richtersperson, stellen Sie sicher, dass auch in Ihrem Fall neutral und unparteiisch bewertet und beurteilt wird, dass gestellte Anträge durch die Richtersperson auch in Ihrem Prozess genau, objektiv und vollständig berücksichtigt werden, dass auch sonst alle Verfahrensregeln eingehalten werden und dass die bemerkenswerte Hilfe, die manche RichterInnen bereitwillig zu leisten scheinen, stets beiden Prozessparteien gleichmäßig und gerecht zu gute kommt.

Sie erhalten hier einige Hinweise für sozialgerichtliche Verfahren vom Widerspruch bis zur letzten Instanz, inkl. zu vermeidender Fallstricke:

1. Der Widerspruch: Der erste Schritt

Wenn Sie mit einem Bescheid einer Sozialbehörde oder Pflegepflichtversicherung nicht einverstanden sind, ist der erste Schritt der Widerspruch. Dieser muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Ein Widerspruch muss immer schriftlich erfolgen und darlegen, warum der Bescheid aus Ihrer Sicht falsch ist.

Tipp: Achten Sie darauf, den Widerspruch mit allen relevanten Beweismitteln zu unterstützen. Es ist nicht nur wichtig, die Fehler des Bescheides aufzuzeigen, sondern auch, Beweise zu liefern, die Ihre Argumentation untermauern.

  • Fristwahrung: Stellen Sie sicher, dass die Frist für den Widerspruch eingehalten wird. Es gibt spezielle Fristen, die nicht überschritten werden dürfen. Das Versäumen der Frist bedeutet, dass der Bescheid in der Regel als endgültig gilt. Ist die Zeit knapp, legen Sie erstmal nur Widerspruch ein und reichen Sie die Begründung nach.

2. Das Widerspruchsverfahren und die Entscheidung der Behörde

Im Widerspruchsverfahren prüft die Behörde oder Versicherung den Fall noch einmal. Es ist möglich, dass sie den Bescheid ganz oder teilweise aufhebt. Wird der Widerspruch abgelehnt, ergeht ein Widerspruchsbescheid, gegen den Sie rechtlich vorgehen können.

Der Widerspruch muss schriftlich und fristgerecht eingelegt werden, aber die Behörde kann in der Regel auch entscheiden, den Bescheid abzuändern oder aufzuheben. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, ist der nächste Schritt die Klage vor dem Sozialgericht.

3. Die Klage vor dem Sozialgericht

Wird der Widerspruch abgelehnt, müssen Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Dies muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides geschehen.

Ein entscheidender Schritt im Klageverfahren ist, dass Sie alle relevanten Beweismittel bezeichnend anführen und Beweisanträge stellen. Stellen Sie sicher, dass Sie den Richter auf alle für Ihren Fall wichtigen Beweise hinweisen.

  • Beweisanträge: Ein wichtiger Unterschied zwischen „Beweise ans Gericht senden“ und „Beweisanträge stellen“ ist, dass ein Beweisantrag das Gericht verpflichtet, sich mit dem Beweismittel auseinanderzusetzen. Ein Beweisantrag ist somit rechtlich bindend und sorgt dafür, dass das Gericht die Beweise in seine Entscheidung einbezieht. Deklarieren Sie Ihre Beweise (Dokumente, Gutachten, Zeugenaussagen) daher jeweils als Beweisantrag.

Tipp: In Sozialgerichtsverfahren ist es nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt zu haben. Sie können sich selbst vertreten. Das kann Kosten sparen, erfordert aber eine genaue Kenntnis des Verfahrens und der relevanten rechtlichen Bestimmungen.

4. Die Entscheidung des Sozialgerichts

Nach der Anhörung und der Prüfung hoffentlich aller Beweise trifft das Sozialgericht seine Entscheidung. Das Gericht wird dabei nur die vorsitzende Richterin oder den vorsitzenden Richter für das Urteil verantwortlich machen, nicht jedoch die ehrenamtlichen Richter.

Die Entscheidungen des Sozialgerichts sind ab Rechtskraft bindend, doch es gibt zahlreiche rechtliche Mittel, innerhalb einer gewissen Frist gegen Entscheidungen vorzugehen. Das Recht auf Berufung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, eine erneute Überprüfung des Urteils durch das Landessozialgericht (LSG) zu erreichen.

Tipp: Wenn Sie das Gefühl haben, dass das Sozialgericht möglicherweise in seiner Entscheidung einseitig war oder wichtige Beweise ignoriert hat, sollten Sie dies durch eine Gehörsrüge anmerken und detailliert begründen, warum Sie der Meinung sind, dass Ihre Argumente nicht korrekt berücksichtigt wurden.

Tipps, zum Umgang mit schwer nachvollziehbaren richterlichen Entscheidungen

  1. Sorgfältige Prüfung von Urteilen und Beschlüssen
    Bei juristischen Entscheidungen unter der Leitung von Richterin Dr. Katharina Evers oder anderen Gerichtspersönlichkeiten die aufgrund einer – besonders für Nichtjuristen – schweren Nachvollziehbarkeit auffallen, ist es entscheidend, die Urteile, Bescheide und Beschlüsse eingehend zu prüfen. Lesen Sie Gutachten und Entscheidungen sehr genau. Immer und immer wieder. Lesen Sie zwischen den Zeilen. Suchen Sie gezielt nach Hinweisen auf Parteilichkeit, da diese auf den ersten Blick sehr subtil sein können. Prüfen Sie was fehlt und was widersprüchlich, parteilich oder falsch erscheint und ob wichtige Beweise nicht ausreichend gewürdigt wurden. Prüfen Sie besonders, ob es ausreichend begründet wurde, falls Beweise oder Gutachten nicht berücksichtigt wurden. Viele Menschen ärgern sich über ungerecht erscheinende Beschlüsse, aber nur wenige tun etwas dagegen, obwohl es sich lohnen dürfte.

  2. Weglassen als subtilste Form der einseitigen Rechtsprechung
    Gerichtliche Entscheidungen sind besonders dahingehend zu untersuchen, ob wichtige Beweise, Anträge oder Rechtsmittel unberücksichtigt blieben. Das passiert leicht versehentlich und ist nur schwer zu entdecken, auch wenn es sich um ein vorsätzliches Weglassen handelt.

    Bei den beiden Bestechung.blog bekannten Beschlüssen und Bescheiden der Richterin Dr. Katherina Evers fehlte nach subjektiver und laienhafter Meinung von Bestechung.blog zwar vieles – was die Kanzlei BLD gefreut haben wird – aber sicher lag dass allein daran, dass die Gerichte generell überlastet sind.

  3. Dokumentation von Widersprüchen und Ungenauigkeiten
    In Fällen, bei denen festzustellen ist, dass Widersprüche oder Ungenauigkeiten im Urteil vorliegen – beispielsweise durch widersprüchliche Aussagen von Gericht oder Gutachtern – sollten diese detailliert dokumentiert werden. Diese Dokumentation kann später als Grundlage für eine Beschwerde oder ein Rechtsmittel dienen.

  4. Rechtliche Fristen und Gehörsrügen
    Bei der Einlegung von Gehörsrügen ist es wichtig, die dafür geltenden Fristen zu beachten. Gehörsrügen, die geltend machen, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht gewahrt wurde, müssen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils oder Beschlusses erhoben werden. Eine Gehörsrüge kann sinnvoll sein, wenn das Gericht Beweisanträge, Stellungnahmen oder Argumente nicht berücksichtigt hat, was etwa bei komplexen Sozialrechtsfällen nicht selten der Fall ist. Wichtig ist, dass sie die Rüge gut begründen. Gehörsrügen sind kostenfrei und es gibt sehr viele Gründe, die eine Gehörsrüge indizieren, z.B.:
    • Nichtberücksichtigung vorgebrachter Argumente: Das Gericht hat wesentliche Argumente oder Einwände, die in der Klageschrift oder während der Verhandlung vorgetragen wurden, nicht berücksichtigt.
    • Ignorieren von Beweismitteln: Das Gericht hat Beweismittel, die dem Verfahren zugeführt wurden, nicht in seine Entscheidung einbezogen oder nicht ausreichend gewürdigt.
    • Fehlerhafte Beweiserhebung: Das Gericht hat es versäumt, Beweisanträge ordnungsgemäß zu prüfen oder anzunehmen, was zu einer unvollständigen Beweisaufnahme führt.
    • Verletzung des rechtlichen Gehörs: Das Gericht hat dem Kläger oder seinen Vertretern nicht ausreichend Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Entscheidung relevanten Aspekten des Verfahrens zu äußern.
    • Unzureichende Anhörung der Beteiligten: Das Gericht hat wichtige Zeugen oder Sachverständige nicht gehört oder deren Aussagen nicht ausreichend in die Entscheidung einfließen lassen.
    • Verfahrensfehler: Ein wesentlicher Verfahrensfehler, wie z. B. die falsche Anwendung von Verfahrensvorschriften, wurde nicht korrigiert, obwohl er die Entscheidung beeinflusste.
    • Unvollständige Entscheidungsbegründung: Das Gericht hat eine Entscheidung getroffen, ohne in der Urteilsbegründung auf alle wesentlichen Punkte des Verfahrens einzugehen.

  5. Fristen bei Befangenheitsanträgen
    Befangenheitsanträge, die geltend machen, dass eine Richterin oder ein Richter aufgrund von Interessenkonflikten nicht mehr objektiv urteilen kann, sind ebenfalls an Fristen gebunden. Diese Anträge müssen unmittelbar nach Kenntnis der Umstände gestellt werden, die die Befangenheit vermuten lassen. Es ist ratsam, solche Anträge sorgfältig und schnell zu stellen, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Verfahren nicht durch eine vermeintliche Unparteilichkeit belastet werden. Die Besorgnis der Befangenheit kann sich aus vielfachen Gründen ergeben. Sie müssen dabei nicht nachweisen, dass die Person (Gutachterin oder Richter) befangen ist, sondern nur, dass Sie Grund für eine entsprechende Befürchtung haben, z.B.:
    • Interessenkonflikt: Der Richter hat ein persönliches Interesse an der Entscheidung des Falls, etwa durch familiäre, geschäftliche oder finanzielle Verbindungen zu einer der Parteien oder einer Partei des Verfahrens.
    • Vorherige Äußerungen oder Handlungen: Der Richter hat sich vorab öffentlich oder in anderer Weise zu dem Fall oder zu einem der Beteiligten geäußert, wodurch der Eindruck der Unparteilichkeit gefährdet ist.
    • Verhältnis zu einer Partei: Der Richter hat ein bekanntes oder engeres persönliches Verhältnis zu einer der Parteien oder deren Vertretern, das die Unvoreingenommenheit beeinflussen könnte.
    • Eindeutige Voreingenommenheit: Der Richter hat während des Verfahrens eindeutige Zeichen der Voreingenommenheit gezeigt, etwa durch feindselige oder unprofessionelle Bemerkungen gegenüber einer Partei.
    • Frühere Tätigkeit im Verfahren: Der Richter war in einer früheren Funktion, z. B. als Sachverständiger oder in einer anderen Rolle, an dem Fall beteiligt, was den Eindruck der Befangenheit erweckt.
    • Unangemessene Nähe zu einer Partei oder einem ihrer Vertreter: Der Richter hat eine enge berufliche oder private Beziehung zu einer der Parteien oder deren Vertretern, die objektiv eine Befangenheit vermuten lässt.
    • Äußere Umstände der Ernennung: Der Richter wurde in einer Art und Weise ernannt, die den Eindruck einer politischen oder einseitigen Beeinflussung erweckt.
    • Wiederholte Benachteiligung: Der Richter hat in ähnlichen Fällen wiederholt Entscheidungen getroffen, die den Eindruck einer einseitigen Behandlung einer Partei erwecken.
    • Unzureichende Unvoreingenommenheit: Der Richter hat wiederholt und auf eindeutige Weise die Unvoreingenommenheit gegenüber einem bestimmten rechtlichen Standpunkt oder einer Argumentation gezeigt, was das Vertrauen in die Objektivität beeinträchtigt.
    • Geschenkannahme oder Bevorzugung von Parteien: Der Richter hat von einer Partei Geschenke erhalten oder sich in anderer Weise begünstigen lassen, was den Anschein der Befangenheit erweckt.
    • Privilegierter Zugang oder Interessenkonflikt: Der Richter hat durch seine berufliche oder soziale Stellung Zugang zu Informationen oder Kontakten, die seine Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit beeinflussen könnten (z. B. berufliche Verbindungen zu einer Versicherung, die Partei im Verfahren ist).
    • Vorherige Tätigkeit als Anwalt oder Berater einer Partei: Wenn der Richter zuvor in einer anderen Rolle (z. B. als Anwalt) für eine der Parteien tätig war oder beratend tätig war, könnte dies zu einem Interessenkonflikt führen.
    • Vertrauensverlust aufgrund wiederholter Parteilichkeit: Wenn der Richter in mehreren Fällen ähnliche Entscheidungen getroffen hat, die den Eindruck erwecken, dass er eine bestimmte Partei systematisch bevorzugt, kann dies als Grund zur Ablehnung dienen.
    • Eindeutige Beeinflussung durch politische oder ideologische Überzeugungen: Wenn der Richter öffentlich erkennbare politische oder ideologische Neigungen zeigt, die in einem Fall zur Befangenheit führen können, etwa durch wiederholte Voreingenommenheit in vergleichbaren Fällen.
    • Teilnahme an einer Vorbesprechung oder einem kollegialen Austausch über den Fall: Falls der Richter an einer Besprechung oder Beratung teilgenommen hat, die den Eindruck erweckt, dass er bereits ein vorgefasstes Urteil hat.
    • Äußerungen des Richters oder Gutachters: Ergeben sich daraus Hinweise auf eine Parteilichkeit, können auch einzelne Äußerungen eine Ablehnung begründen. .
    • Unangemessene Nähe zu einem anderen Richter: Wenn der Richter in einem Fall entscheidet, in dem er zu einem anderen Richter oder einer anderen Gerichtsperson enge private oder berufliche Bindungen hat, könnte dies den Eindruck der Befangenheit erwecken.
    • Behauptung von Voreingenommenheit ohne Angabe von Gründen: Ein Richter, der wiederholt auf der Basis vager Aussagen oder ohne konkrete Gründe eine Partei ablehnt oder benachteiligt, könnte als befangen gelten.
    • Einseitige Vorgeschichte als Gutachter: Ein Gutachter, der in der Vergangenheit in mehreren ähnlichen Fällen stets im Sinne einer bestimmten Partei entschieden hat, könnte als befangen angesehen werden, vor allem wenn diese Entscheidungen immer zugunsten der gleichen Partei gingen.
    • Verhältnismäßigkeit und Fairness: Wenn der Gutachter wiederholt ohne plausible Erklärung extreme oder unverhältnismäßige Einschätzungen trifft, die eindeutig eine Partei bevorzugen, könnte dies als Befangenheit gewertet werden.
    • Direkte Verbindung zu einer der Parteien: Wenn der Gutachter in irgendeiner Form mit einer der Parteien verbunden ist, etwa durch eine langjährige berufliche Beziehung, oder im gleichen sozialen Umfeld lebt, könnte dies die Unabhängigkeit des Gutachtens infrage stellen.
    • Fehlende Unabhängigkeit in der Gutachtenserstellung: Wenn der Gutachter durch seine Auftraggeber oder durch das Gericht unter Druck gesetzt wird, ein bestimmtes Ergebnis zu liefern, etwa durch Hinweise auf „erwünschte“ Ergebnisse oder durch unausgesprochene Erwartungen.
    • Unzureichende Fachkompetenz: Ein Gutachter, der keine ausreichende Expertise in dem behandelten Bereich nachweisen kann, oder dessen Fachkenntnisse veraltet sind, kann ebenfalls als befangen angesehen werden. Ein solcher Gutachter würde ein verfälschtes Bild der Sachlage vermitteln.
    • Beziehung zu einer Partei oder deren Anwalt: Wenn der Gutachter in der Vergangenheit in einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu einer der Parteien oder deren Anwälten stand, könnte dies den Eindruck der Befangenheit erwecken.
    • Unethisches Verhalten: Falls der Gutachter in der Vergangenheit wegen Fehlverhaltens oder unethischem Verhalten diszipliniert oder anderweitig öffentlich in Verruf geraten ist (z.B. Dr. Manfred Schuckart), könnte dies die Glaubwürdigkeit und Neutralität des Gutachtens beeinträchtigen.
    • Mangelnde Transparenz im Gutachten: Wenn der Gutachter bewusst auf Details oder Informationen verzichtet, die der Entscheidung zugrunde liegen sollten, oder seine Methodik nicht klar und nachvollziehbar darstellt, könnte dies als Zeichen der Befangenheit gewertet werden.
    • Vorherige Verfahrensbeteiligung: Wenn der Gutachter in einem anderen Verfahren für eine der Parteien tätig war und dies nicht offengelegt hat, könnte dies den Anschein der Befangenheit erwecken.
    • Voreingenommene Stellungnahme im Vorfeld: Falls der Gutachter vor der Erstellung des Gutachtens bereits eine klare Haltung zu einem zentralen Punkt des Falls eingenommen hat, etwa durch Aussagen oder Analysen in der Öffentlichkeit oder in anderen Verfahren, könnte das die Neutralität in Frage stellen.
    • Weitere Gründe: Ein Befangenheitsantrag kann darauf basieren, dass Ihnen durch diese oder ähnliche Umstände der Eindruck entstehen könnte, dass der Richter nicht unparteiisch ist. Es ist wichtig, dass solche Anträge gut begründet sind und konkrete Umstände benennen, die die Unvoreingenommenheit des Richters infrage stellen. Diese Gründe gelten entsprechend für Gutachter.

  6. Eigenständig mitdenken und handeln: Verlassen Sie sich nicht ausschließlich darauf, dass Ihr Anwalt stets alle relevanten Schritte korrekt ausführt. Oftmals neigen Anwälte dazu, auf wichtige Rechtsmittel, Ablehnungen, Anträge oder strategische Maßnahmen zu verzichten, um sich in künftigen Verfahren vor Gericht keine „Unbeliebtheit“ einzuhandeln oder zusätzlichen Aufwand zu vermeiden. Diese Zurückhaltung kann zu erheblichen Nachteilen für Ihre Position führen. Daher ist es ratsam, sich selbst proaktiv über die verfügbaren rechtlichen Optionen zu informieren und sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte ergriffen werden, um Ihre Interessen wirksam zu vertreten.

  7. Ablehnung von Gutachtern wegen Befangenheit
    Wenn im Rahmen eines Verfahrens ein Gutachter hinzugezogen wird, der von Dr. Evers oder einer anderen Richterspersönlichkeit ausgewählt wurde, können Betroffene den Gutachter bei berechtigtem Anlass wegen Befangenheit ablehnen. Ein solcher Grund kann vorliegen, wenn der Gutachter in einem früheren Verfahren bereits eine zu einseitige Position bezogen hat (z.B. Dr. Manfred Schuckart, der sich als Gutachter generell disqualifiziert haben dürfte) oder anderweitig ein Interessenkonflikt vermutet wird. Gutachter müssen objektiv und unparteiisch arbeiten, und falls Zweifel an dieser Unabhängigkeit bestehen, kann durch den Betroffenen eine Ablehnung beantragt werden. Befangenheitsanträge müssen schon vor einer Entscheidung (einem Gutachten, einem Urteil, etc.) gestellt werden. Kennt man die Gründe und verhandelt trotzdem mit dem Richter, ist es danach zu spät für einen Antrag. Das könnte auf Gutachter entsprechend übertragbar sein. Ergibt sich die Befangenheit aber erst aus dem Gutachten, Urteil oder Beschluss, beginnt die Frist mit Erhalt des Dokuments, oder – wenn die Befangenheit nicht offensichtlich erkennbar war – ggf. erst, wenn sie tatsächlich erkannt wurde. Möglicherweise besteht aber eine endgültige Frist von einem Jahr nach Erhalt des Gutachtens.

  8. Befangene Gutachter, keine Seltenheit: RichterInnen beauftragen gerne GutachterInnen und manche geben ihnen Hinweise darüber, zu welchem Ergebnis das Gutachten bitte kommen soll. Das ergibt sich jedenfalls aus Fernsehberichten von ARD, NRD und RTL. Warum würde ein Richter ein Gutachten in Auftrag geben, wenn die Entscheidung schon feststeht? Um sich rechtlich abzusichern! So kann der Richter immer dem Gutachter die Schuld geben. „Richter folgen immer dem Gutachter, egal wie unlogisch, widersprüchlich oder abgeschrieben das Gutachten ist“, behauptet ein Insider. Gutachter sind die wahren Richter, sagt der NDR. Es ist also extrem wichtig, dass Sie gegen falsche Gutachten massiv vorgehen. Blicken Sie hinter den Vorhang und lassen Sie sich nichts gefallen. Nochmal: Das Gutachten ist sinngemäß schon fast das „Urteil“! Gehen Sie mit allen Mitteln gegen fehlerhafte und parteiische Gutachten vor. Weitere Infos darüber, wie Sie sich gegen unseriöse Gutachten wehren können, finden Sie hier.

    Eine Richterin oder ein Richter deren Neutralität in Frage steht, werden mit gewisser Wahrscheinlichkeit einen Gutachter auswählen, der Profit über moralische Integrität stellt. Die ganze Szenerie ist dann nicht mehr als ein Schauspiel, das vor allem im Hinterzimmer des Gerichtssaals abläuft.

  9. Antrag nach § 109 SGG: In Angelegenheiten des Sozialgerichts können Sie gemäß § 109 SGG beantragen, dass Ihr eigener behandelnder Arzt als Gutachter gehört wird, anstelle eines vom Gericht ausgewählten „Experten“. Dies ist besonders relevant, wenn Sie Zweifel an der Objektivität oder Qualifikation des ausgewählten Gutachters haben. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie problematisch es sein kann, wenn das Gericht einen Gutachter bestellt, der nicht in der Lage oder nicht bereit ist, die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für eine sachgerechte Begutachtung zu investieren. In einem konkreten Fall wurde als Gutachter für psychiatrische Fragen der Chirurg Dr. Manfred Schuckart ausgewählt. Dieser weigerte sich jedoch, das Begutachtungsgespräch mit dem Betroffenen zu führen, da der Betroffene darauf bestand, das Gespräch auditiv aufzeichnen zu dürfen. Anstatt eines persönlichen Gesprächs wurde daraufhin ein Gutachten auf Grundlage der Akte erstellt. In diesem Gutachten übernahm Dr. Manfred Schuckart im von Dr. Evers geführten Verfahren einfach alle Pflegeeinzelpunkte des vorherigen Gutachtens, ohne eine nachvollziehbare eigene, individuelle Untersuchung vorzunehmen. Das gerichtliche Gutachten hat den Fall um fast 2 Jahre verzögert.

    Ein solches Szenario zeigt auf, wie wichtig es sein kann, den eigenen Arzt als Gutachter vorzuschlagen. Es kann nicht nur dazu beitragen, dass der Prozess beschleunigt wird, sondern auch, dass ein ehrlicheres und präziseres Gutachten erstellt wird, da der behandelnde Arzt bereits mit der Krankengeschichte und den individuellen Umständen des Betroffenen vertraut ist.

  10. Fallstricke: In jedem Verfahrensabschnitt gibt es potenzielle Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Einer der häufigsten Fehler ist das Versäumen von Fristen. Alle Fristen im Sozialgerichtsverfahren sind sehr strikt und dürfen nicht überschritten werden. Ein verspäteter Widerspruch oder eine versäumte Klageeinreichung führen dazu, dass Ihre Ansprüche verloren gehen können. Sollte eine Frist versäumt worden sein, lesen sie sehr genau über die „Widereinsetzung in den vorherigen Stand“, besser und sicherer ist jedoch frühzeitig einen gut begründeten Antrag auf Fristverlängerung zu stellen und es gar nicht erst zu einer Fristversäumnis kommen zu lassen.

  11. Beachten Sie: Um solche Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Fristen zu notieren und alle relevanten Dokumente rechtzeitig einzureichen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Beweismittel ordnungsgemäß bezeichnen und Beweisanträge stellen, um zu vermeiden, dass das Gericht wichtige Beweise übergeht.

  12. Wiederholen der Anträge zu Protokoll: Ein wichtiger Fallstrick im Sozialgerichtlichen Verfahren ist, dass alle schriftlich gestellten Anträge (auch Beweisanträge, ggf. auch Rechtsmittel, etc.) in der mündlichen Verhandlung erneut zu Protokoll gestellt werden müssen! Das wird leicht vergessen und kann später in höheren Instanzen nachteilige Folgen haben.

  13. Nachweisbare Zustellung von Dokumenten: Um sicherzustellen, dass alle Dokumente korrekt zugestellt werden, empfiehlt es sich, diese per Einschreiben oder, noch besser, persönlich abzugeben und sich eine Empfangsbestätigung geben zu lassen. Gerade in komplexen Verfahren mit überlasteten RichterInnen kann das sicherstellen, dass auch in Ihrem Verfahren alle eingereichten Unterlagen tatsächlich Eingang in die Gerichtsakte finden und dass nicht zufällig wichtige Beweise verloren gehen.

  14. Prüfung der Rechtsbehelfsbelehrung
    Es ist entscheidend, die Rechtsbehelfsbelehrung im Urteil oder Beschluss genau zu prüfen. Eine fehlerhafte Belehrung könnte die Rechte des Betroffenen auf Rechtsmittel beeinträchtigen. Insbesondere bei komplexen Verfahren, wie sie in Fällen vor dem Sozialgericht in Lübeck oder anderen Städten möglicherweise vorkommen, kann eine falsche Belehrung dazu führen, dass wichtige Fristen versäumt werden. Achten Sie auch hier darauf, ob womöglich etwas fehlt, was naturgemäß kaum auffällt. Üblicherweise besteht bei Gerichtsbescheiden des Sozialgerichts die Möglichkeit zur Berufung und zum Einspruch. Beide Unterscheiden sich. Informieren Sie sich über die Details.

  15. Beschleunigungsbeschwerde einlegen
    Wenn ein Verfahren ohne nachvollziehbare Gründe länger dauert als notwendig, kann eine Beschleunigungsbeschwerde eingereicht werden. Diese Beschwerde kann auch in Fällen sinnvoll sein, in denen die Verfahrensdauer nicht den üblichen Standards entspricht oder die beteiligten Parteien in einem Verfahren, das von einer Richterin wie Dr. Evers geführt wird, unzumutbar lange warten müssen.

  16. Rüge der Verfahrensdauer
    Parallel zur Beschleunigungsbeschwerde kann auch die Verfahrensdauer gerügt werden.

  17. Prüfung der Unabhängigkeit des Verfahrens
    In Situationen, in denen ein Zweifel an der Unabhängigkeit des Verfahrens besteht, sei es durch einen Gutachter oder durch die Art und Weise, wie die Richterin den Fall führt, ist es wichtig, den Eindruck einer eventuellen Beeinflussung rechtzeitig zu hinterfragen. Die Einreichung einer entsprechenden Rüge kann dazu beitragen, die Integrität des Verfahrens zu wahren und einen fairen Prozess sicherzustellen.

  18. Beschwerde bei der Fach- und Dienstaufsicht
    In Fällen, in denen wiederholt Verfahrensfehler oder Unregelmäßigkeiten auftreten, die den Eindruck erwecken, dass das Verfahren nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen entspricht, kann eine Beschwerde bei der zuständigen Fachaufsicht der Justizbehörden eingereicht werden. Diese Beschwerde sollte präzise dokumentiert und sachlich vorgetragen werden, ohne in unnötige Wertungen zu verfallen.

    Im Fall Dr. Katharina Evers sind folgende Stellen zuständig: Sozialgericht in Lübeck, Gerichtspräsidentin, Eschenburgstraße 2, 23568 Lübeck. Es wird empfohlen, Beschwerden in jedem Fall zusätzlich zu senden an:

    Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein
    Ministerin Kerstin von der Decken
    Lorentzendamm 35
    24103 Kiel
    (Tel.: 0431-9880)

    Sowie an das: Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, Telefon: 030-185800. Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden sind kostenfrei und erfordern keinen Anwalt.

  19. Öffentliche Wahrnehmung und Transparenz
    In einigen Fällen, in denen die Entscheidungen einer Richterin, wie etwa der Sozialrichterin Dr. Evers, nicht mehr nachvollziehbar sind oder gar als fingiert erscheinen, kann es von Vorteil sein, die Öffentlichkeit sukzessive durch gezielte Medienberichte oder juristische Kommentierungen zu informieren. Dieser schrittweise Informationsprozess trägt dazu bei, Transparenz in den Entscheidungsfindungsprozess zu bringen und ermöglicht eine breitere, sachliche Diskussion, ohne dass gleiche eine umfassende Konfrontation angestrebt wird. Durch eine behutsame und differenzierte Auseinandersetzung mit den relevanten Aspekten des Falls können auf diese Weise sowohl juristische als auch gesellschaftliche Perspektiven eingebracht und das öffentliche Bewusstsein für potenzielle Missstände geschärft werden. Gerne dürfen Sie sich vertrauensvoll an Bestechung.blog wenden, wenn es Missstände gibt, die Sie veröffentlichen möchten. Ihren Namen können Sie dabei schwärzen und es werden derzeit weitere Betroffene für eine umfassende Recherche in Kooperation mit größeren Medienhäusern gesammelt. Sie entscheiden dabei selbst, wie viel Sie über den Fall und sich selbst preisgeben möchten.

  20. Strafanzeige wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung
    In besonders schwerwiegenden Fällen von Rechtsbeugung, bei denen Richterinnen oder Richter bewusst falsche Entscheidungen treffen, besteht die Möglichkeit, eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung zu erheben. Dies ist jedoch eine sehr ernste Maßnahme und sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn keine anderen rechtlichen Mittel mehr zur Verfügung stehen und die fragliche Entscheidung offensichtlich rechtswidrig ist. Rechtsbeugung ist ein Straftatbestand, der nicht als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft wird und daher mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt ist. Rechtsbeugung bedeutet, dass eine Richterin oder ein Richter mit einer Entscheidung absichtlich gegen geltendes Recht verstößt, um eine falsche Entscheidung zu treffen. Dies gilt auch, wenn die Entscheidung aufgrund einer mutmaßlich rechtsbeugerischen Vorgehensweise zustande kommt, wie zum Beispiel durch das absichtliche Übersehen von Beweisen oder das Ignorieren von Rechtsvorschriften. Ein besonders kritischer Punkt ist, dass alle Richter in einem Kollegialgericht für eine rechtsbeugerische Entscheidung mitverantwortlich gemacht werden können. Dies betrifft auch Richter, die zwar mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, aber dennoch ihre Unterschrift unter das Urteil setzen oder bei der Verkündung mitwirken. Ein überstimmter Richter kann sich also nicht darauf berufen, dass er gegen die Entscheidung gestimmt hat – er trägt dennoch Verantwortung für die rechtsbeugerische Entscheidung. Wenn ein Richter erkennt, dass eine Entscheidung rechtsbeugend ist, aber trotzdem mitwirkt, um sie zu vollstrecken, kann er sich nicht durch Schweigen oder formale Argumente von der Verantwortung befreien. Im Strafprozess könnte die Anzeige gegen Rechtsbeugung dazu führen, dass ein Richter für seine rechtswidrige Entscheidung strafrechtlich belangt wird. Dies könnte auch weitreichende Konsequenzen für die berufliche Zukunft des Richters haben, denn neben der strafrechtlichen Verurteilung droht gegebenenfalls auch der Verlust des Amts.

  21. Verfassungsbeschwerde
    Sie haben ein Recht auf rechtliches Gehör, welches sehr umfangreich ist. Lesen Sie darüber. Wird es erheblich verletzt, legen Sie Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Eine Argumentationshilfe gibt es in einem Urteil, unter Randnummer 12.

  22. Anzeige bei Anti-Korruptionsstelle Ihres Landes
    Bei begründetem Verdacht auf Bestechung, können Sie den Fall der Anti-Korruptionsbeauftragten Ihres Bundeslandes melden.

  23. Bei besonders fragwürdigen Gutachten oder Beschlüssen von Doktorinnen oder Doktoren kann es hilfreich sein, sich an vroniplag.de zu wenden. Diese Plattform prüft Dissertationen auf Plagiate und wissenschaftliche Unredlichkeiten gegen eine angemessene Gebühr. Sollte sich herausstellen, dass die Dissertation des betreffenden Doktors unseriös oder plagiiert ist, könnte dies einen erheblichen Einfluss auf dessen öffentliche Wahrnehmung haben. Im härtesten Fall kann dies dazu führen, dass der Doktortitel rückwirkend aberkannt wird. Dies ist besonders relevant, wenn jemand, bereits bei seiner Dissertation unredlich war, und nun eine wichtige Position bekleidet. Solche Personen könnten möglicherweise in ihren Entscheidungen und Gutachten ebenfalls nicht die nötige Objektivität und Seriosität wahren, was ihre Eignung zur Mitwirkung an Gerichtsverfahren infrage stellt.

  24. Rechtsmittel einlegen
    Sollte eine richterliche Entscheidung – nicht nur von der Richterin Dr. Evers – als nicht nachvollziehbar oder als rechtlich fehlerhaft wahrgenommen werden, steht es den Betroffenen frei, gegen das Urteil Rechtsmittel wie eine Berufung oder Revision einzulegen. Diese Rechtsmittel können dazu dienen, die Entscheidung einer höheren Instanz überprüfen zu lassen, insbesondere wenn die erstinstanzliche Entscheidung als ungerecht oder rechtlich unhaltbar erscheint.

  25. Justizpostfach einrichten
    Eine weitere praktische Maßnahme, die Privatpersonen helfen kann, ihre Beweisdokumente sicher und nachvollziehbar zuzustellen, ist die Einrichtung eines privaten Justizpostfachs. Hierfür benötigt man einen Personalausweis mit Online-Funktion, der es ermöglicht, die Kommunikation mit den Gerichten sicher und digital zu führen. Das Justizpostfach hat den Vorteil, dass wichtige Dokumente nicht verloren gehen können und jederzeit nachvollziehbar sind. Auch wird durch die schnellere Zustellung (die trotzdem bis zum bestätigten Eingang manchmal einige Stunden dauern kann) die Gefahr von Fristversäumnissen im Vergleich zur Postzustellung reduziert. Zwar lässt sich nicht pauschal behaupten, dass Dokumente im traditionellen Postweg auf dem Weg zum Gericht verloren gehen, jedoch bietet ein Justizpostfach eine erhöhte Sicherheit, dass alle Unterlagen korrekt zugestellt und archiviert werden.

  26. Vereidigte Justizperson
    Beantragen Sie, dass eine vereidigte Justizperson an der mündlichen Verhandlung teilnimmt und ein Protokoll führt. Gleiches könnte auch bei Begutachtungen durch gerichtlich bestellte Sachverständige möglich sein und ist in von Richterin Dr. Katharina Evers geleiteten Verfahren in jedem Fall zu empfehlen.

  27. § 103 SGG – Amtsermittlungspflicht
    Laut § 103 SGG ist das Gericht verpflichtet von Amtswegen zu ermitteln, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Ganz genau genommen brauchen Sie sich eigentlich nur zurücklehnen und den Vortrag der Gegenseite widerlegen. Nicht Sie müssen beweisen, dass Sie einen Anspruch habe, sondern das Gericht muss selbst ermitteln – allerdings nur, wenn man es übertrieben genau nimmt! Verlassen sollte man sich darauf freilich nicht. Es kann sich aber lohnen, das Gericht zu bitten, nach § 103 SGG unaufgefordert hilfreiche Hinweise zu geben, etc. Das geht in diesem Umfang nur in sozialgerichtlichen Verfahren.

  28. Unfallopfer.de
    Vernetzen Sie sich mit Menschen, die ähnliches erlebt haben und wertvolle Hinweise zu Verfahren vor Sozial- und Zivilgerichten, sowie über zweifelhafte Gutachter geben können. Unfallopfer.de ist ein hilfreiches Forum, nicht nur für Unfallopfer.

5. Berufung vor dem Landessozialgericht

Wenn das Urteil des Sozialgerichts nicht zu Ihren Gunsten ausgefallen ist, können Sie Berufung einlegen. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Urteils erfolgen. Der Berufungsantrag muss die Gründe darlegen, warum Sie das Urteil für falsch halten. Dies kann z.B. auf Verfahrensfehlern, einer fehlerhaften Rechtsauslegung oder der Nichtberücksichtigung von Beweisen beruhen. Beachten Sie, dass bei der Berufung alle relevanten Fehler und Punkte, die nicht berücksichtigt wurden, detailliert benannt werden müssen, um die Erfolgschancen zu maximieren. Bei der Berufung geht es darum, das Urteil des Sozialgerichts einer erneuten Überprüfung zu unterziehen. Für die Wahrung der Frist reicht es in der Regel, die Berufung einzulegen, also zu beantragen, dass das erstinstanzliche Urteil, bzw. der Gerichtsbescheid aufgehoben oder geändert wird. Die Begründung muss dann folgen. Ein Antrag auf Änderung bewahrt wohl das bereits erreichte, ein Antrag auf Aufhebung kann riskanter sein. Die detaillierte Begründung für die Berufung kann ggf. nach dem Berufungsantrag eingereicht werden, auch hier sind Fristen zu beachten.

6. Revision vor dem Bundessozialgericht

Nach der Berufung kann das Bundessozialgericht (BSG) angerufen werden. Allerdings wird eine Revision nur zugelassen, wenn grundsätzliche rechtliche Fragen geklärt werden müssen, die über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sind. Die Revision kann nur dann Erfolg haben, wenn sie sich auf rechtswidrige Entscheidungen stützt, die weitreichende Auswirkungen auf die rechtliche Auslegung der sozialen Sicherungssysteme haben. Um die Revision erfolgreich einzulegen, ist eine präzise Rechtsbegründung erforderlich. Es reicht nicht aus, Unzufriedenheit mit dem Urteil auszudrücken. Es muss genau aufgezeigt werden, inwiefern das Urteil auf einer fehlerhaften Rechtsauslegung basiert.

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Disclaimer:
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der groben Vorab-Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die hier bereitgestellten Informationen wurden nicht von einem Anwalt verfasst und können eine professionelle Rechtsberatung durch einen qualifizierten Juristen nicht ersetzen. Für rechtliche Fragen oder konkrete Anliegen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.



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