Stefanie Göller und der Verdacht der Befangenheit – Ein offener Brief

Stephanie Göller
Stephanie Göller

Wer in Lübeck das Sozialgericht betritt, betritt einen Ort, an dem das Recht zwar verhandelt, aber immer seltener gefunden wird. An der Spitze dieser Behörde: Stephanie Göller, Gerichtspräsidentin – und möglicherweise mehr als nur eine passive Verwalterin systemischer Fehlentwicklungen.

Dass der sozialrechtliche Fall, um den es auf Bestechung.Blog geht, unter der Leitung von Stefanie Göller – weg vom ursprünglich zuständigen Richter – plötzlich ausgerechnet an Richterin Dr. Katharina Evers übertragen wurde, also an jene Richterin, die mittlerweile öffentliche Kritik auf Bestechung.Blog erfährt, wirft längst keine Fragen mehr auf. Sondern Antworten.

Denn der Verdacht liegt nahe: Dr. Evers war vielleicht schlicht geeigneter. Geeigneter für das Ergebnis. Geeigneter fürs Wegschauen. Geeigneter für etwas, das hinter verschlossenen Türen vermutlich längst feststand, bevor auch nur die Klagebegründung gelesen wurde.

Stephanie Göller war es auch, die versuchte, Dr. Evers als neutral darzustellen, als die Neutralität von Dr. Evers längst als öffentlich widerlegt gelten durfte.

Frau Göller sah im Rahmen eines gegen Dr. Evers gerichteten Befangenheitsantrags keinen Grund zur Beanstandung – obwohl Dr. Evers‘ gesamte Verfahrensführung eher an eine Regieanweisung von BLD und Barmenia erinnerte als an richterliche Neutralität.

Beispiel: Der Gerichtsgutachter Dr. Manfred Schuckart schrieb sein gesamtes Gutachten in allen relevanten Punkten 1 zu 1 beim versicherungsnahen Vorgutachter Thomas Heilmeier von der Medicproof GmbH ab. Hier eine Gegenüberstellung von Original und Kopie. Danach behauptete er gegenüber dem Gericht wahrheitswidrig, dass er nicht abgebschrieben habe, sondern „schlicht und einfach selbst auf die gleichen Ergebnisse gekommen sei“. Aus diesem und vielen weiteren Gründen wurde Dr. Schuckart wegen der Befürchtung der Befangenheit abgelehnt. Dr. Evers bekam die zu der Zeit längst veröffentlichte Gegenüberstellung von Original und abgeschriebenen Gutachten vorgelegt, entschied aber, dass es „nicht ersichtlich“ sei, dass der Gutachter abgeschrieben habe, obwohl das offensichtlich war und die Schutzbehauptung von Schuckart nicht gelten konnte. Aus diesem und weiteren Gründen wurde die Richterin Dr. Evers dann selbst wegen Befangenheit abgelehnt.

Doch Stephanie Göller entschied, dass Dr. Katharina Evers trotz allem unbefangen sei und den Fall auf ihrem Tisch behalten darf. Selbst die Tatsache, dass der Kläger (Betreiber dieses Blogs) das zweifelhafte Verhalten der Richterin Dr. Evers zu der Zeit längst veröffentlicht hat, war für Frau Göller kein Grund zuzuerkennen, dass Dr. Evers in Bezug auf den Kläger und Betreiber von Bestechung.blog allein aufgrund der entlarvenden Veröffentlichungen keinesfalls mehr unbefangen sein konnte.

Doch Präsidentin Göller wollte offenbar unbedingt, dass gerade Richterin Evers diesen für die Barmenia Versicherung und damit für die Kanzlei BLD äußerst kritischen Fall auf dem Tisch behält – und für Barmenia entscheidet…!

Um die Motivation für die vorgeworfenen mutmaßlichen Bestechungshandlungen von Barmenia und BLD nachvollziehen zu können, muss man wissen, dass der Kläger sich sehr sehr hoch abgesichert hatte, insbesondere bei der Barmenia. Es ging aus Sicht der Barmenia also nicht nur um Forderungen aus einer Pflegepflichtversicherung, sondern vor allem um mögliche Ansprüche aus weiteren bei der Barmenia abgeschlossenen Verträgen, aus denen die Barmenia u.U. hätte leisten müssen, wenn Dr. Schuckart in seinem Gutachten PG 2 festgestellt hätte. Schuckart blieb in seinem abgeschriebenen Gutachten jedoch bewusst einen Punkt unter PG 2. Wie schon der von der Barmenia beauftragte Vorgutachter Thomas Heilmeier, der die Kopiervorlage für Schuckarts Gutachten lieferte.

Schuckart meinte, er habe nicht abgeschrieben, sondern er sei selbst auf die exakt gleichen Ergebnisse gekommen. Evers dagegen meinte, Schuckart habe die Ergebnisse übernommen, nachdem er diese bewertet habe. Was denn nun Dr. Evers? Ist Dr. Schuckart selbst auf die gleichen Ergebnisse gekommen, oder hat er sie übernommen? Eins geht nur. Auch dieser Widerspruch, diese Schutzbehauptung, die Dr. Evers für Dr. Schuckart konstruiert hat und die den eigenen Worten von Schuckart diametral widerspricht, konnte Frau Göller nicht dazu bringen, anzuerkennen, dass der Kläger berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit von Dr. Evers habe. Und schon begründete Zweifel hätten nach dem Wortlaut des Gesetzes genügt, damit der Fall einer anderen Richtersperson übertragen werden muss. Warum wollte Frau Göller das nicht, obwohl sie den Fall doch kurz vorher selbst und aus hier unbekannten Gründen an eine andere Richtersperson übertragen hat – an Dr. Evers. Zuständigkeitswechsel sind für Göller also kein Problem – wenn sie sie möchte… Warum hielt Frau Göller so sehr an der öffentlich enttarnten Dr. Evers fest?

Zu der Zeit, in der Frau Göller ihre fragwürdigen Entscheidungen traf, war der Kläger beim Sozialfericht Lübeck bereits dafür bekannt, dass er alles, was deutlich auf Parteilichkeit hinweist, mit Fakten und Dokumenten untermauert und unter namentlicher Nennung der Verantwortlichen öffentlich macht.

Warum also ging Frau Göller durch ihre Handlungen mutmaßlich bewusst ein offensichtliches Reputationsrisiko ein? Gab es Gründe, die Frau Göller wichtiger erschienen, als ihr guter Ruf?

Sinngemäße „Unterschlagung“ von Gerichtsdokumten

Zusätzlich zu ihrer Entscheidung in Bezug auf die angebliche Neutralität von Dr. Evers, leitete Stephanie Göller zwei an die ehrenamtlichen RichterInnen (EhRis) von Dr. Evers adressierte Schreiben, nicht an die EhRis weiter. In diesen Schreiben wurden die EhRis gebeten, sich den Fall genau anzuschauen und auf Missstände zu achten. Missstände, die Göller vermutlich vor den Ehris verstecken wollte. Denn Frau Göller schob vor, dass das Verfahren durch den Erlass des Gerichtsbescheids „beendet“ sei. Die Schreiben können daher nicht weitergeleitet werden, so ihre schriftliche Behauptung:

Das Schreiben vom 30.09.2024 ging am 01.10.2014 beim Sozialgericht Lübeck ein. Dieses Datum findet sich auch auf dem Gerichtsbescheid, der durch Dr. Evers heimlich zurückdatiert worden sein könnte – und zwar gerade auf den 01.10.2024, also auf das Datum, an dem die am 30.09.24 verfassten Schreiben an die EhRis beim Sozialgericht Lübeck abgegeben wurden.

Das Motiv für die vermutete Rückdatierung? Evers und Göller konnten so die brisanten Briefe an die ehrenamtlichen Richterinnen und weiteren Vortrag gegen den Gutachter Dr. Schuckart „offiziell“ unter den Tisch fallen lassen, schließlich sei das Verfahren schon „beendet“ gewesen und die Dokumente somit „zu spät“ beim Gericht eingegangen.

Ein Gerichtsverfahren ist jedoch nicht bereits mit Erlass des Gerichtsbescheids, sondern frühestens mit dessen Zustellung an die Parteien abgeschlossen. Dieser Grundsatz ist allen Richterinnen und Richtern bekannt.

Handelt es sich um eine Straftat im Amt, ausgeführt von Richterin Dr. Evers und der Gerichtspräsidentin Stephanie Göller, oder haben hier beide vollkommen sauber und rechtsschaffend gehandelt?

Es ist sicher kein Zufall, dass das Sozialgericht Lübeck im betreffenden Verfahren immer wieder auf seltsame Weise konvergent mit den Interessen dieser ganz bestimmten Kanzlei agiert: BLD. Die gleiche Kanzlei, deren zweifelhafte Nähe zu Richtern bereits von RTL und Correctiv.org öffentlich kritisiert wurde.

Forderung nach Transparenz

Ist Frau Stephanie Göller bereit, transparent Auskunft über eventuelle Nebeneinkünfte zu geben? Das bleibt zu hoffen, denn schon Renate Künast sagt:

Wir haben das Recht zu wissen, wo unsere RichterInnen sonst noch verdienen!

Ganz dem Geiste von Renate Künast entsprechend, wird Frau Stephanie Göller (die heute am 30.06.25 über diesen Artikel informiert wird) hiermit von Bestechung.blog höflich gebeten, bis zum 16.07.2025 zu beantworten, ob sie in den letzten 5 Jahren Nebeneinkünfte hatte, oder ob ihr geldwerte Vorteile angeboten oder in Aussicht gestellt wurden und wenn ja eine detaillierte Auflistung über die Höhe und Quellen aller Nebeneinkünfte der letzten 5 Jahre an Bestechung.blog zu senden. Weiter wird sie zur Förderung der Transparenz innerhalb juristischer Strukturen höflich gebeten, bis dahin eine Zustimmung zur Veröffentlichung  ihrer Antwort zu erteilen. (Nachtrag: Bis heute am 12.11.2025 liegt keine Antwort oder Stellungnahme vor).

Die Bürgerinnen und Bürger verlangen volle Transparenz – gerade von jemandem, der die Unabhängigkeit der Justiz überwachen soll. Frau Göllers Richterin Dr. Evers wurde schon im März 2025 öffentlich um die Bekanntgabe eventueller Nebeneinkünfte gebeten – und schweigt noch immer.

Wie weit sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen?

Schon am 15.10.2024 wurden folgende Personen bei der Polizei angezeigt:

– Dr. Manfred Schuckart, Arzt und Gutachter
– Dr. Katharina Evers, Richterin
– Dr. Andreas Eurich, Barmenia Versicherung
– Lutz Köther, BLD
– Dr. Joachim Grote, BLD

und weitere. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit dem Verdacht auf mutmaßlichen Prozessbetrug, Bestechung bzw. Bestechlichkeit, Urkundenfälschung und (im Fall von Dr. Evers) evtl. mutmaßliche Rechtsbeugung.

Kurz nach der Anzeige teilte die Polizei mit, dass der Fall bei der Staatsanwaltschaft in Flensburg liegen würde. Von dort kam bisher noch keine Information oder Zeugenladung.

Strafanzeige gegen Frau Stephanie Göller

Im Rahmen der o.g. Vorwürfe, die bei der Polizei unter der Vorgangsnummer Vg/618129/2024 geführt werden, wurde gegenüber der Staatsanwaltschaft zusätzlich Strafanzeige gegen Stefanie Göller erstattet.

Verdacht auf Veruntreuung von Geldern der Gerichtskasse, weitere Anzeigen gegen Göller und Evers

Instransparent zeigt sich Frau Stephanie Göller auch im Rahmen einer weiteren Strafanzeige gegen Gutachter Dr. Schuckart, dem das Sozialgericht Lübeck für die Ablieferung eines offensichtlich kopierten Gutachtens 2.773,04 Euro ausgezahlt hat. Deshalb wurde Schuckart – zusätzlich – wegen Betrugs zum Nachteil der Gerichtskasse des Sozialgerichts Lübeck angezeigt. Dr. Evers und Stephanie Göller wurden bereits 2024 mehrfach und dann öffentlich am 01.02.2025 erneut aufgefordert, die 2.773,04 Euro umgehend von Dr. Schuckart zurückzufordern und es wurde Auskunft verlangt darüber, ob das Gericht die von Dr. Schuckart mutmaßlich betrügerisch erlangte Summe zurückverlangt. An dieser Info fehlt es noch heute. Daher wurden Strafanzeigen gegen Dr. Evers und Frau Göller bei der Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein erstattet wegen des Verdachts der Veruntreuung der genannten Summe zum Nachteil der Gerichtskasse und zum Vorteil von Dr. Schuckart. Heute ist der 30.06.2025 und Stephanie Göller wird nun nochmals höflich gebeten, mitzuteilen, wie in dieser Sache verfahren wurde. Wurde Schuckart aufgefordert, dem Sozialgericht Lübeck die Vergütung für sein nachweislich fingiertes Gutachten zu erstatten? (Nachtrag vom 12.11.2025: Bis heute liegt keine Antwort vom Sozialgericht oder Frau Göller vor).

Eine mutmaßliche Veruntreuung von Staatsgeldern kann auch dadurch begründet werden, dass die Summe (trotz Kenntnis der offensichtlichen Minderleistung des Gutachters Schuckart) nicht unverzüglich zurückgefordert wird.

Forderung nach Konsequenzen in Sachen Dr. Evers

Wir fordern Stephanie Göller hiermit höflich auf, sicherzustellen, dass Dr. Katharina Evers am Sozialgericht Lübeck keine weiteren einseitigen Entscheidungen mehr trifft.

Richterinnen und Richter mögen unkündbar sein, sind jedoch mitunter versetzbar. Und genau das erwarten wir: dass Frau Göller diese juristische Option nutzt, um weiteren Schaden vom Ansehen der Justiz und vom Sozialgericht Lübeck abzuwenden.


Sollte sich herauskristallisieren, dass in diesem Vorgang nicht bloß nachlässig gearbeitet, sondern aktiv manipuliert wurde, so stünde juristisch gesehen nicht weniger als der Verdacht einer Urkundenfälschung im Raum – möglicherweise flankiert vom deutlich schwerer wiegenden Delikt der Rechtsbeugung. Kein Vergehen – ein Verbrechen. Mindeststrafe: ein Jahr Haft. Ein klares Signal des Gesetzgebers. Theoretisch.

Doch wer glaubt, dass eine Richterin gegen eine Richterin auch nur den Hauch eines strafrechtlichen Gedankens hegt, der kennt das System nicht.

Der Gedanke, dass statt dessen derjenige zur Verantwortung gezogen wird, der dokumentiert, aufdeckt, benennt – scheint realistischer als die Vorstellung, dass sich das System selbst richtet. Nicht der Dammbruch ist das Problem, sondern der, der auf das Leck hinweist.

Juristische Netzwerke sind über Jahre und Jahrzehnte gewachsen. Wer jemanden aus diesen Reihen kritisiert, kann sich plötzlich mit psychiatrischen Ferndiagnosen durch bestens vernetzte Sachverständige, konfrontiert sehen, die ihre Erkenntnisse aus Blogartikeln statt persönlichen Untersuchungen gewinnen könnten.

Schon andere Vorhersagen, die auf bestechung.blog veröffentlicht wurden, bewahrheiteten sich später, z.B. die, dass Dr. Evers nicht wegen der Befürchtung der Befangenheit abgelehnt werden wird, sondern bleibt und dann gegen den Kläger entscheiden wird.

Heute ist der 30.06.2025 und bestechung.blog rechnet damit, dass schon bald loyale und handverlesene GutachterInnen Ferndiagnose-Wunschergebnisse gegen den Betreiber von Bestechung.Blog liefern, denn:

Psychiatrie ist eine Kunst der Wortakrobatik, mit der man ganz nach Wunsch alles begründen kann. Alles. Und nichts. Und das Gegenteil. Und das Gegenteil davon.

Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Whistleblower kriminalisiert wird. Edward Snowden, Julian Assange, Alexander Nawalny und Gustl Mollath sind nur die allgemein bekannten Fälle. Mollath wurde von der Bayerischen Justiz sieben Jahre lang in der Psychiatrie festgehalten – nicht etwa, weil er gefährlich gewesen wäre, sondern weil seine Enthüllungen zu brisant waren. Mit Diagnosen als Vorwand und Psychopharmaka wie Tavor als Mittel wurde er gezielt ruhiggestellt, nicht um ihn zu behandeln, sondern um ihn mundtot zu machen. Grund: Seine Kritik an illegalen Finanzgeschäften der bayerischen Landesregierung. Der Bayerische Rundfunk hat seine Geschichte inzwischen verfilmt.

Whistleblower oder Richterin? „Wer gut ist und wer böse, entscheiden immer die Guten.“

Und dennoch haben wir uns entschieden, zu berichten, denn die größere Gefahr lauert nicht im Schreiben – sie liegt im Schweigen. Wer schweigt, stimmt zu. Stimmt zu zur eigenen Demontage durch ein längst durchschautes Netzwerk. Schweigen wäre eine Kapitulation – eine stille Einladung, zu noch intransparenteren Absprachen. Absprachen, bei denen es um viel mehr als irgendwelche Versicherungsleistungen geht. Schutz vor vor den fragwürdigen Methoden von BLD und mit dieser Kanzlei vernetzen Akteuren bietet nur das grelle Licht der Öffentlichkeit.

Wer schweigt, mag eine Weile seine Ruhe haben – doch irgendwann wird auch über ihn entschieden. Ohne ihn. Ohne Einspruch. Ohne Pixel, die für immer bezeugen, was wirklich geschieht, bevor ein Gericht endgültig beschließt, wer als zu unbequem gilt, um frei zu denken.

Dieser Blog ist in Deutschland bei einem der größten Provider gehostet. Bei WordPress. Die ladungsfähige Anschrift des verantwortlichen Betreibers von Bestechung.blog ist allen hier genannten Personen aus den Akten bekannt. Zusätzlich könnte auch WordPress direkt zur Löschung aufgefordert werden, wenn hier irgendetwas unwahres geäußert wird. So etwas dauert mit einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren keine 14 Tage. Heute ist der 30.06.2025. Würde das was wir hier behaupten unwahr sein, dürfte es schon bald gelöscht werden und wir bitten jede Person, die sich kritisiert fühlt – zu unrecht kritisiert fühlt – uns unbedingt per Email oder per Post zur Löschung aufzufordern (wir werden dann wohlwollend prüfen) und uns oder WordPress andernfalls mit einstweiligen Verfügungen zu belangen. Wer Zweifel hegt, mögen bitte in einigen Wochen schauen, ob dieser Artikel noch online ist. Sollte es zu einem Verfügungsverfahren zwecks Löschung kommen, so werden wir detailliert berichten.

Ein Link zu diesem Artikel ging am 30.06.2025 an folgende Stellen:

Ministerpräsident Schleswig-Holstein

Daniel Günther
daniel.guenther@cdu.ltsh.de
landesportal@stk.landsh.de 

Schleswig-Holsteinischer Landtag
Kristina Herbst, Präsidentin
registratur@landtag.ltsh.de

Petitionsausschuss am SH-Landtag
Michaela Becker, Geschäftsführerin
petitionsausschuss@landtag.ltsh.de

Bürgerbeauftragte für Menschenrechte

Samiah El Samadoni
buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Frau Michaela Pries
lb@landtag.ltsh.de

Bundesjustizministerium
Dr. Stefanie Hubig
Anette Kramme
Frank Schwabe
Eva Schmierer
Dr. Johannes Dimroth
poststelle@bmj.bund.de

Justizministerium Schleswig-Holstein
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
Poststelle@jumi.landsh.de
info@jumi.landsh.de

Sozialgericht Lübeck (zur Kenntnis an Stephanie Göller)
verwaltung@sg-luebeck.landsh.de

Kriminalpolizei Lübeck
Bernd Olbrich
Leiter der Polizeidirektion Lübeck
luebeck.pd@polizei.landsh.de

Staatsanwaltschaft Lübeck
Leitender Oberstaatsanwalt Ralph Döpper
kontakt@stahl.landsh.de

Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein beim OLG Schleswig
Prof. Ralf Peter Anders
verwaltung@gsta.landsh.de

Bundesinnenministerium
Bundesminister Alexander Dobrindt
poststelle@bmi.bund.de

Innenministerium Schleswig-Holstein
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack
poststelle@im.landsh.de

Transparency International
Geschäftsführerin Christin Lüttich
office@transparency.de
cluettich@transparency.de

Anti-Korruptionsbeauftragte in Schleswig-Holstein
Cornelia Gädigk
antikorruption.landsh@posteo.de

Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA)
info@krista.de

Es wird ebenfalls um freundliche Beachtung folgender, zu diesem Fall gehörender Artikel gebeten:

Dr. Manfred Schuckart kriminelle Bestechlichkeit?
Dr. Katharina Evers, bestochene Richterin am Sozialgericht Lübeck?

Weitere Infos zu diesem Fall finden Sie auf:

Bestechung.Blog
BLD-Kritik.de

Gerne erhalten die o.g. Personen Einblick in die Akten dieses Falls.

Derzeit wird geprüft, wann und in welchem Rahmen die Einschaltung der Presse und diverser investigativer Medien die größtmögliche Reichweite versprechen würde.

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