
Neues über den Fall Dr. Schuckart: hier
Dr. Manfred Schuckart: Fingiertes Gutachten
Dr. Schuckart, Arzt und Gutachter aus Rendsburg, erstellte im Auftrag des Lübecker Sozialgerichts ein Pflegegutachten. Bei dem Gutachten ging es darum, einen Pflegegrad festzustellen. Sein Gutachten begünstigt eine Versicherung einseitig, da es in allen essentiellen Punkten vollkommen identisch mit dem Gutachten von Thomas Heilmeier ist, dass zuvor im Auftrag der Barmenia-Krankenversicherung erstellt wurde.
Das führt zu der in diesem Artikel behandelten Frage, ob Schuckart für seine Dienste Bestechungsgelder von der Beklagten Barmenia Krankenversicherung bzw. der Kanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr erhalten hat.
Dr. Manfred Schuckart: Kopierte Begründungen
Der Rendburger Gutachter übernahm neben der vollständigen Pflegepunktebewertung auch deren Begründungen unter den einzelnen Modulen. Um den Anschein einer eigenständigen intellektuellen Leistung zu wahren, hat Dr. Schuckart jedoch vereinzelt Worte durch Synonyme ersetzt und später gegenüber dem Sozialgericht Lübeck wahrheitswidrig behauptet, er „habe nicht abgeschrieben“. Diese oberflächlichen Manipulationen vermögen jedoch nicht zu verschleiern, dass es sich bei den Begründungen der Punktevergabe strukturell und inhaltlich um vollkommen identische Texte handelt. Auffällig ist insbesondere, dass auch die Reihenfolge der übernommenen Passagen sowie der thematischen Schwerpunkte überwiegend unverändert geblieben sind, was die Täuschungsabsicht noch offenkundiger macht.
Die Vorgehensweise von Dr. Schuckart lässt nicht nur den gebotenen wissenschaftlichen Anstand, sondern auch jegliche Originalität vermissen und ruft Fragen nach der Tiefe seiner fachlichen und moralischen Integrität auf. Eine kritische Auseinandersetzung mit diesen methodischen und ethischen Verfehlungen ist nicht nur angezeigt, sondern unerlässlich, um die Grundlagen wissenschaftlicher Glaubwürdigkeit zu schützen und die Praxis plagiatorischer Täuschung zu delegitimieren.
Zur Analyse der Situation wurde eine detaillierte Gegenüberstellung der Argumentationen in den Gutachten von Thomas Heilmeier (Original) und Dr. Manfred Schuckart (Kopie) erarbeitet. Dabei offenbart sich mit aller Deutlichkeit, dass Dr. Schuckart alle essenziellen Bestandteile seines Gutachtens – namentlich die Begründungen unter den einzelnen Modulen – systematisch und überwiegend wortgetreu von Heilmeier übernommen hat.
Hier die Gegenüberstellung der textlichen Begründungen.
Dr. Manfred Schuckart: Identische Pflegepunkte
Dr. Schuckart erstellte ein Gutachten, welches in jedem einzelnen Pflegepunkt, in allen Modulen 1 zu 1 mit dem Gutachten seines Vorgutachters Thomas Heilmeier von Medicproof identisch ist. Auch diverse Fehler und Widersprüche, die schon Thomas Heilmeiers Gutachten entwerteten, finden sich identisch im Gutachten von Dr. Manfred Schuckart.
Hier ein grafisch aufgearbeiteter Vergleich der tabellarischen Punktevergabe. Zusätzlich findet sich folgend ein direkten Vergleich von Ausschnitten aus den Gutachten von Herrn Heilmeier (jeweils oben) mit den identischen Anteilen aus Dr. Schuckarts Gutachten, jeweils darunter:
Modul 1:
Vorgutachten von Herrn Heilmeier:

Identisches Ergebnis von Dr. Schuckart:

Modul 2:
Vorgutachten von Herrn Heilmeier:

Identisches Ergebnis von Dr. Schuckart:

Modul 3:
Vorgutachten von Herrn Heilmeier:

Identisches Ergebnis von Dr. Schuckart:

Modul 4:
Vorgutachten von Herrn Heilmeier:

Identisches Ergebnis von Dr. Schuckart:


Beide Gutachter vergaben nur einen Pflegeeinzelpunkt, also gerade so, dass trotzdem keine gewichteten Punkte vergeben werden mussten.
Modul 5:
Vorgutachten von Herrn Heilmeier:


Identisches Ergebnis von Dr. Schuckart:

Modul 6:
Vorgutachten von Herrn Heilmeier:

Identisches Ergebnis von Dr. Schuckart

Zusammenfassung der Punktevergabe:
Vorgutachten von Herrn Heilmeier:

Identisches Ergebnis von Dr. Schuckart

Unterschlagung wichtiger Dokumente in Dr. Schuckarts Gutachten
Der Gutachter listete die (von ihm überwiegend ignorierten) Dokumente, die ihm für die Erstellung seines Gutachtens überlassen wurden, akribisch auf. Den Namen des Verfassers des Gutachtens von dem er alle relevanten Punkte abschrieb, nennt er – im Widerspruch dazu – jedoch an keiner Stelle seines Gutachtens und er unterschlägt in dieser Auflistung ihm bekannte Gutachten, die nicht zum von ihm anscheinend angestrebten Gutachtenergebnis passten.
Das Weglassen entscheidender Informationen ist die subtilste Form der Täuschung. Entdecken kann sie nur derjenige, der durch akribische Vergleiche ganz gezielt nach Hinweisen auf diese subtile und fast unsichtbare Manipulation sucht. Es wurde durch Dr. Manfred Schuckart keine direkt angreifbare Unwahrheit formuliert, sondern durch selektives Weglassen ein ins Gegenteil verzerrtes Bild erzeugt. Gerade das Verschweigen von Kontext oder zentralen Details macht die Täuschung unauffällig und drückt sie weit unter das Radar des durchschnittlichen Lesers, da das Fehlen kaum auffällt, während die präsentierten Fakten scheinbar unantastbar wirken. Solches Vorgehen widerspricht jeder wissenschaftlichen Ethik und disqualifiziert den Verfasser als vertrauenswürdige Instanz.
Verstoß gegen einfachste Anforderungen an ein Gutachten
Bei den von dem Rendsburger Gutachter erstellten 20 Seiten, handelt es sich nicht um ein den allgemein bekannten Anforderungen genügendes Gutachten, da es schon die grundlegendsten Anforderungen missachtet. Ein Gutachten soll unter anderem folgende Kriterien erfüllen:


Fehlende berufliche Spezialisierung
Es fällt auf, dass Dr. Manfred Schuckart weder öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter noch Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapeut ist, sondern Chirurg, der naturgemäß nur am Rande mit den Themen des Gutachtens befasst ist. Entsprechend offenbart sein Gutachten deutlich die Wissenslücken, die bei einer Tätigkeit außerhalb des eigenen Kernkompetenzbereichs naturgemäß auftreten.
Auch Fehler wurden abgeschrieben
In einem Dr. Manfred Schuckart nachweislich vorliegenden Dokument wurden auf 47 Seiten zahlreiche belegte Gründe aufgeführt, warum das Gutachten von Thomas Heilmeier fehlerhaft, widersprüchlich und unverwertbar ist. Weder die Barmenia noch Heilmeier oder Schuckart widersprachen diesen Ausführungen.
Obwohl Dr. Schuckart die Fehler kannte und behauptete, die Akte „studiert“ zu haben, plagiierte er Heilmeiers Defizite bewusst und übernahm sie identisch in das von ihm vorgelegte Gutachten.
Gleiches Ergebnis – trotz neuer Berichte
Dr. Schuckart gelangt zum exakt gleichen Ergebnis wie sein Vorgutachter Heilmeier, obwohl Schuckart inzwischen zahlreiche neue, detaillierte Pflegeberichte vorlagen, die Heilmeier nicht kannte.
Keine einzige Frage gestellt
Im Medizinstudium heißt es: Übers Telefon und durch die Hose stellt man keine Diagnose…! (Und auch keine Prognose!) Dr. Manfred Schuckart hat sich für die Erstellung seiner Prognosen nicht einmal eines Telefons bedient, obwohl ihm von Anfang an angeboten wurde, dass er über das Gericht Fragen an den zu Begutachtenden stellen kann, welche dann schnellstens beantwortet werden.
Viele Fehler – alle zum Nachteil des Versicherten
Wären all die Fehler im Gutachten teilweise zu Vor- und teilweise zum Nachteil der Barmenia Versicherung ausgefallen, könnte man in Betracht ziehen, dass es sich bei einigen der Fehler um Versehen handelte. Jedoch folgen alle gutachterlichen Fehler der selben Richtung; sie begünstigen die Barmenia und benachteiligen den Versicherten.
Sogar Ängste hat der Gutachter nicht berücksichtigt
Dr. Schuckart vergab in Modul 3 null Punkte in Bezug auf Ängste:

Obwohl er in seinem Gutachten an vielen Stellen selbst schrieb, dass Ängste bestehen:







Die Vergabe der Pflegepunkte ist nicht begründet
Die meisten Pflegepunkte wurden bereits im Gutachten von Dr. Thomas Heilmeier ohne substantiierte bzw. angemessene Begründung und damit offensichtlich willkürlich vergeben, denn beispielsweise liefert keiner der Gutachter eine ausreichende Begründung dafür, weshalb beim Duschen eines Menschen mit panischer Angst vor Wasser nur ein Pflegepunkt vergeben wurde, statt der erforderlichen drei Punkte. Auch bei allen anderen Abweichungen vom eigentlichen Bedarf fällt auf, dass die Begründungen dafür durchweg fehlen. Aus gutachterlicher Sicht können die fehlenden Begründungen dazu gedient haben, mögliche Angriffsflächen zu vermeiden.
Bewertungen in Modul 3 und 4 sind widersprüchlich
Dr. Schuckart schrieb in seinem Gutachten unter Modul 3:


In Modul 3 (welches kaum Relevanz für die Gesamtbewertung hat) vergab er demnach 5 Einzelpunkte aufgrund täglicher Wahnvorstellungen, die einen “täglichen” Hilfebedarf beim Kontakt mit Kleidung, beim Waschen und Duschen verursachen. Sich selbst widersprechend, vergibt er unter Modul 4 (was die größte Relevanz für die Gesamtbewertung hat) für die in Modul 3 bereits genannten und positiv bewerteten Punkte (Kontakt mit Kleidung, Waschen, Duschen, Wasser an sich zulassen, Vorkosten) nur einen Punkt, also null gewichtete Punkte:


Dieser offensichtliche Widerspruch zwischen den Bewertungen in Modul 3 und 4 lässt sich nicht mit dem angeblich nicht erfüllten 6-Monatskriterium entschuldigen. Erstens ist dieses Kriterium erfüllt, und zweitens hätte Dr. Schuckart dann konsequenterweise auch in Modul 3 null Punkte vergeben müssen.
Gegenüberstellung der widersprüchlichen Bewertungen aus Modul 3 und 4:
Widersprüche zum Kontakt mit Wasser, Waschen, Duschen:
Modul 3:
“ganz eindeutige Vorstellung (…) Wasser sei vergiftet (…) Kontakt mit Wasser wird gefürchtet (…) täglich notwendige personelle interventionen (…) überzeugen, überreden”
vs. Modul 4:
Duschen: 1 Punkt = 0 gewichtete Punkte!
Waschen: 0 Punkte
Körperpfl. Kopf: 0 Punkte
Waschen intim: 0 Punkte
Widersprüche zu Getränken und Nahrungsmitteln:
Modul 3:
“ganz eindeutige Vorstellung (…) Getränke und Nahrungsmittel seien vergiftet (…) Kontakt mit Wasser wird gefürchtet (…) täglich notwendige personelle interventionen (…) überzeugen, überreden, vorkosten”
vs. Modul 4:
Essen: 0 Punkte
Trinken: 0 Punkte
Zubereiten von Nahr.: 0 Punkte
Eingießen von Getr.: 0 Punkte
Die Widersprüche in Dr. Schuckarts Gutachten sind in ihrer Ausrichtung offensichtlich interessengeleitet und in ihrer Auswirkungen auf das Ergebnis so gravierend, dass die Möglichkeit, diese Fehler könnten zufällig entstanden sein, ausgeklammert werden kann. Auch angesichts der Quantität und Qualität an Fehlern und Widersprüchen scheint es undenkbar, dass es sich Versehen handelt. Vielmehr legen die Fehler, die sich gegenseitig verstärken, nahe, dass Dr. Schuckart mit Vorsatz gehandelt haben könnte.
Modul 4 in sich widersprüchlich
Schuckart schreibt:

Modul 4 stellt den wichtigsten Part der Begutachtung dar und macht 40% der Bewertung aus. Dennoch wurde Modul 4 mit gerade einmal 6,5 Zeilen beschrieben. Es ist zudem wahrheitswidrig, dass “der eigentliche Waschvorgang selbständig“ durchgeführt werden könne. Dieser vom Vorgutachter übernommenen Formulierung wurde bereits an diversen Stellen der Schuckart bekannten Akte widersprochen. Gegenteilige Fakten ergeben sich auch aus diversen ihm bekannten Berichten und Gutachten von Ärzten und Pflegepersonal. Zudem ist fraglich, weshalb Dr. Schuckart “aus Angst vor Wasser” zwar einen Pflegebedarf beim Duschen sieht, nicht aber beim Waschen des Körpers und Waschen des Intimbereichs, schließlich ist auch dafür der Kontakt mit Wasser erforderlich.
Auch Modul 5 ignoriert die meisten Themen
Trotz der umfangreichen und detaillierten Pflegeberichte diverser Pflegekräfte, die ans Gericht gesendet wurden, wurden auch in Modul 5 viele Themen ignoriert und es wurde an mehreren Stellen 0 Punkte vergeben, ohne dies ausreichend zu begründen. Als Begründung für die Vergabe von lediglich einem Punkt in Modul 5 heißt es lediglich:

Fehlende Beschreibung einzelner Pflegethemen
Ein einem Gutachten ist auf jedes einzelne Pflegethema (Duschen, Waschen, Essen, etc.) einzeln einzugehen. Schuckart fasste diese jedoch zusammen, was aus fachlicher Sicht eine grobe Verfehlung darstellt. Beispiel: Die Themen Duschen, Essen, Anziehen und WC-Nutzung sind grundverschieden, dennoch wurden sie pauschal zusammengefasst beschrieben und bewertet.
Fehlende Begründungen f. das Weglassen der Erkenntnisse aus den Pflegeberichten
Aus den diversen Berichten der 24/7 Pflegekräfte ergibt sich jeweils ein umfangreicher Hilfebedarf in diversen Pflegethemen. Dr. Schuckart vergab stellenweise null Punkte, ohne zu begründen, weshalb er den vorliegenden Dokumenten widersprach.
Alle Gutachten von Ärzten Pflegekräften wurden ausgelassen
Zwar wurden durch den Versicherten eingereichte Gutachter aufgelistet, in Bezug auf die Bewertung jedoch ignoriert. Schuckarts Punktevergabe beeinflussten sie nicht, das ergibt sich u.a. daraus, dass der Vorgutachter identische Punkte vergab, ohne diese Unterlagen eingesehen zu haben.
Punktevergabe als Alibi?
Die Punkte wurden in mehreren Modulen genau so vergeben, dass das Ergebnis genau einen Pflegeeinzelpunkt unter den für PG 2 erforderlichen Pflegepunkten blieb. Denn: Erst ab PG2 wird ein Pflegegeld fällig. Zudem bestanden bei der Barmenia Versicherung neben der obligatorischen Pflegepflichtversicherung auch private Verträge, aus denen bei Vorliegen von PG2 Leistungen angefallen wären. Hier dürfte das Motiv für die vermuteten versicherungsseitigen Bestechungshandlungen und das Gutachtenergebnis liegen:
In Modul 2 wurde nur ein Pflegeeinzelpunkt vergeben. Genau diesen einen Punkt konnte Dr. Schuckart sich leisten, denn damit blieb er immer noch bei 0 gewichteten Punkten:

Für die Endbewertung zählen nur Modul 2 oder 3, je nachdem, wo mehr gewichtete
Punkte sind.
In den detaillierten Gutachten der Pflegekräfte und an vielen anderen Stellen der Akte ging es immer wieder um meine Probleme “elementare Bedürfnisse mitzuteilen”, wenn diese einen Bezug zu meinen Ängsten haben (Hunger, Durst, etc.). Hätte Dr. Schuckart gewollt, hätte er in Modul 2 weitere Punkte vergeben können…
In Modul 3 wurden zwar 15 gewichtete Punkte vergeben, das führt in der geschickten Gesamtkonstelation aber immer noch dazu, dass Dr. Schuckarts Bewertung knapp unter PG 2 bleibt.
In Modul 4 (dem wichtigsten Modul), vergab Dr. Schuckart nur einen Pflegeeinzelpunkt, was aber trotzdem nur null gewichtete Punkte bedeutet. Obwohl Dr. Schuckart behauptete, die umfangreiche Akte “studiert” zu haben und ein “absolut neutraler Gutachter” zu sein, war er nicht in der Lage, in der rund 1000-seitigen Akte einen weiteren Pflegeeinzelpunkt zu finden.
Die Berechnung in Modul 4 blieb damit lediglich 2 Pflegeeinzelpunkte unter PG 2.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt….

In Modul 5 wurden mittels der windigen Begründung, dass “nur für die Hälfte der Arztbesuche Begleitung erforderlich sei” (siehe oben) nur 4,3 abgeschriebene Punkte für den Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen vergeben. 4 abgeschriebene Punkte wurden für angeblich nur 2 mal monatlich erforderliche Arztbesuche vergeben. Es wurden also 8,3 abgeschriebene Pflegeeinzelpunkte vergeben. Für alle anderen notwendigen Verrichtungen aus Modul 5, für die ich Hilfe benötige, wurden jeweils 0 abgeschriebene Punkte vergeben. Wäre ein nur ein einziger zusätzlicher Pflegeeinzelpunkt vergeben worden, hätte dies PG 2 ergeben. Die Berechnung in Modul 5 blieb also exakt 0,3 Pflegeeinzelpunkte unter 10 gewichteten Punkten und somit genau 0,3 Pflegeeinzelpunkte unter PG2.
In Modul 6 vergab Dr. Schuckart 3 abgeschriebene Pflegeeinzelpunkte, was zu 3,75 gewichteten Punkten führte. Dr. Schuckart blieb auch hier genau 1 Pflegeeinzelpunkt unter PG 2….!
3 vs. 4 Pflegeeinzelpunkte = 3,75 vs. 7.50 gewichtete Punkte = PG 1 vs. PG 2:

Zusammenfassung aller Module:
Modul 1: Entfällt, da in meinem Fall nicht relevant.
Modul 2: 0 gewichtete Punkte. Für 3,75 potenziell gew. Pkte fehlt nur 1 Einzelpunkt
Modul 3: 15 gewichtete Punkte wurden zwar vergeben, aber trotzdem nur PG 1.
Modul 4: Genau 0,3 zusätzl. Pflegeeinzelpkt. (allein hier) hätte PG 2 ergeben.
Modul 5: Genau 1 zusätzl. Pflegeeinzelpunkt (allein hier) hätte PG 2 ergeben.
Modul 6: Genau 1 zusätzl. Pflegeeinzelpunkt (allein hier) hätte PG 2 ergeben.
Heilmeier und Schuckart vergab in mehreren Modulen gerade ausreichend viele Punkte um knapp unter PG 2 zu bleiben.

Egal in welchem der Module 4-6; jeweils eine Stufe höher in den möglichen gewichteten Punkten hätte nicht 23,75 gewichtete Punkte, sondern mind. 27,5
gewichtete Punkte und damit PG 2 ergeben. Es fehlten also nur 0,3 bzw. 1 Pflegeeinzelpunkt zur Erreichung von PG 2, siehe NBA:

Herrn Heilmeier und Dr. Schuckart ging es möglicherweise darum, als „Alibi“ so viele Punkte wie möglich zu vergeben, ohne jedoch PG2 zu erreichen, da ab PG2 hohe privat bei der Barmenia abgesicherte Leistungen angefallen wären.
Anzeige wegen Verdacht auf Vorteilsnahme und Betrug
Dr. Schuckart wurde bei der Polizei wegen des Verdachts der Vorteilsnahme und des Betrugs angezeigt.
Eignung als Arzt und Gutachter
Die Eignung eines Gutachters ist in sechs Kategorien zu bewerten:
- Fachliche Eignung als Gutachter für Fragen der Pflege
- Fachliche Eignung als Gutachter für Psychologische Fragen
- Fachliche Eignung als Gutachter insgesamt, unabhängig vom Fachgebiet
- Wille und Fähigkeit zur Unparteilichkeit
- Berufsethische/moralische Eignung als Berater eines Gerichts
- Berufsethische Eignung als Arzt (ob mit der Feder oder dem Messer; ein Chirurg sollte sauber und gewissenhaft arbeiten)
Die Kenntnisse, Erfahrungen und moralischen Werte sind in allen sechs Bereichen zu hinterfragen.
Ist Dr. Manfred Schuckart bestechlich oder neutral?
In der Punktevergabe geht der Gutachter auf kein relevantes schriftliches Argument der Versichertenseite ein: Die Inhalte schriftliche Belege diverser pflegerischer oder ärztlicher Kräfte fanden keine Berücksichtigung.
Suche nach eventuellen weiteren Geschädigten
Betroffene Personen und deren Angehörige dürfen sich jederzeit melden.
_____________________________________________________
Bitte beteiligen Sie sich über die Kommentarfunktion an der Diskussion. Auch anderslautende Meinungen sind erlaubt, sofern sie sachlich und höflich vorgetragen werden.
Bestechung.blog legt wert auf einwandfreie Berichte. Falls Sie mit sachdienlichen Hinweisen helfen können, einen Fehler gefunden haben sollten, oder falls Sie etwas an der Berichterstattung, bzw. allgemein an Bestechung.blog kritisieren möchten, senden Sie bitte eine Email. Eine Überprüfung und ggf. Korrektur erfolgen umgehend.
Mehr über Dr. Manfred Schuckart
Impressum
Allgemeines über das Thema Vorteilsnahme erfahren Sie in diesem Buch:

Veröffentlicht im März 2024
Impressum
Hinterlasse einen Kommentar