Liebe ehrenamtliche RichterInnen.
Am 01.10.2024 ging beim beim Sozialgericht in Lübeck ein an Sie gerichtetes Schreiben ein. Leider wurde es laut Sozialgericht nicht an Sie weitergeleitet. Als Grund wurde genannt, dass am selben Tag ein Gerichtsbescheid erlassen worden sei, welcher das betreffende Verfahren beendet habe.
Der Gerichtsbescheid wurde laut eines dem Gerichtsbescheid beigefügten Transfervermerks jedoch erst am 04.10.24 durch Richterin Dr. Katharina Evers signiert und auch an anderer Stelle der Akte ist vom „Gerichtsbescheid vom 04.10.2024″ die Rede. Das wirft die Frage auf, ob der Gerichtsbescheid eventuell heimlich durch Dr. Katharina Evers zurückdatiert wurde, um die klägerseitigen Schreiben, die am 01.10.2024 beim Sozialgericht eingingen, als „verspätet“ unberücksichtigt zu lassen.
Ein denkbares Motiv der Richterin könnte in der publizistischen Auseinandersetzung auf Bestechung.blog zu finden sein. Auf Bestechung.blog wurde durch den Kläger des betreffenden Verfahrens beanstandet, dass Dr. Evers nicht die offenkundigen und ihr mitgeteilten Übereinstimmungen zwischen dem Gutachten des gegnerischen Gutachters Thomas Heilmeier mit dem in allen wichtigen Punkten heimlich abgeschriebenen Gutachten des Gerichtsgutachters als Akt des Plagiierens erkannt haben will. Wie berichtet sei es aus ihrer Sicht nicht ersichtlich, dass er abgeschrieben habe, er habe lediglich Teilelemente übernommen, die er einer Bewertung unterzogen habe.
Es stünde zu erwägen, dass es sich bei der Nichtbeachtung der an das Gericht übermittelten Schreiben um eine Vergeltungsmaßnahme gegen den Betreiber von Bestechung.blog handeln könnte, der auch der Kläger in dem sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Barmenia Versicherung ist und der mit seiner kritischen Berichterstattung die Integrität der richterlichen Entscheidung, nach der es „nicht nachvollziehbar“ sei, dass Dr. Schuckart abgeschrieben habe, infrage gestellt hatte.
Bei den beiden Schreiben die mittels des mutmaßlich zurückdatierten Gerichtsbescheids als verspätet behandelt wurden, handelte es sich um Schreiben, die der Betreiber von Bestechung.blog in einem von ihm initiierten Klageverfahren gegen die Barmenia Krankenversicherung einbrachte und die aus Sicht von Dr. Evers als „unliebsam“ angesehen worden sein könnten. Namentlich handelte es sich um einen Brief mit weiteren Gründen gegen ihren versicherungsfreundlichen Beschluss, nach dem Schuckart nicht abgeschrieben habe (was jedoch maximal offensichtlich war), sowie um das folgende Schreiben, dass den ehrenamtlichen RichterInnen (EhRis) der 30. Kammer nicht weitergeleitet wurde:
„Sehr geehrte ehrenamtliche RichterInnen,
In meinen bisherigen Schreiben ans Gericht und auf bestechung.blog finden Sie unzählige detailliert belegte Vorwürfe über Dr. Schuckart und Dr. Evers.
Ich möchte Ihnen ein wenig den Gedanken nehmen, “als nächstes” angegriffen oder auf irgendeinem angeblichen “Online-Pranger” diskutiert zu werden, denn das liegt mir normalerweise fern und damit ich mich mit solch unliebsamen Themen befasse, muss schon einiges passieren. Ich finde es toll, dass Sie sich ehrenamtlich dafür einsetzen, dass Menschen ihr Recht bekommen.
Ich möchte Sie ermutigen. Ermutigen, anzutreten für das Amt, das Sie ehrenamtlich angenommen haben; Recht zu schaffen. Recht darf und muss auch kontrovers diskutiert werden. Daher ist es (wie sie sicher wissen) kein Zufall, dass die Anzahl der RichterInnen immer ungerade ist. So soll ein Unentschieden verhindert werden. Die Verteilung der ehrenamtlichen zu den beruflichen RichterInnen ist in dieser Instanz 2:1. Das hat einen besonderen Grund. Es war vom Gesetzgeber gerade gewollt, dass die ehrenamtlichen die BerufsrichterInnen ohne weiteres überstimmen können.
Meine Befürchtung ist aber, dass diese gut gemeinte Idee in der Realität zu selten eintritt. Man nennt das den Authority-Bias, die Neigung, sich auf vermeintlich “höher” gestellte Personen zu verlassen und dabei das eigene Wissen, das eigene Bauchgefühl und die eigene Meinung zu ignorieren.
In einer Sozialgerichtskammer ist es ein bisschen wie in einem Flugzeug. Jedes Passagierflugzeug muss eine/n Co-PilotIn haben. Der Co-Pilot hat vor allem zwei Aufgaben: einzuspringen, falls der/die PilotIn während des Fluges erkrankt oder verstirbt aber vor Allem, den Piloten auf mögliche Fehler hinzuweisen.
Bei der Ausbildung der Co-PilotInnen werden in großen Flugsimulatoren immer wieder künstlich Situationen geschaffen, in denen der Pilot absichtlich verheerende Fehler macht, die der Co-Pilot erkennen und ansprechen soll. Das Problem ist, dass Co-PilotInnen diese Fehler zwar erkennen, sich aber oft nicht trauen, dem/der PilotIn zu widersprechen, einfach weil die PilotIn schon länger dabei ist, höher gestellt ist, mehr Flugstunden und damit mehr Autorität hat, oder weil man sich nicht unbeliebt machen möchte.
Dass der Gesetzgeber Passagierflugzeuge nur mit einem, die Sozialgerichtskammern aber gleich mit zwei Co-PilotInnen besetzt, zeigt die Wichtigkeit Ihres Amtes und zeigt, wie wichtig es ist, dass die Meinungen unterschiedlich ausfallen dürfen und sollen.
Ich bin der Meinung, dass mein Gefühl, dass Dr. Schuckart und Dr. Evers bestochen sein könnten, begründet sein könnte. Und wenn ich damit Recht habe, dann ist es nur logisch, dass man versuchen wird, die Ehrenamtlichen unter der Ausnutzung des Authority-Bias zu einer schnellen Unterschrift unter einem fertigen Urteil zu drängen, zum Beispiel so:
“Ach, dieser nervige Kläger schon wieder mit seinen ausufernden Briefen. Ich habe zum Glück schon alles genau gelesen… Also Hilfe braucht der nicht. Das sagen sogar Dr. Schuckart und BLD! Und echt, wenn einer so viel Schreiben kann, dann kommt der schon klar…! Hier schonmal das fertige Urteil zur Unterschrift! Und…? Wie war das Wochenende?!”
Dass BLD von RTL als “Kanzlei nah am Richter” dargestellt wird und Dr. Evers tatsächlich BLD zugeneigt zu sein scheint, ist sicher kein Zufall…!
Die ARD Sendung PlusMinus berichtet in der Sendung „Gutachter – Von Versicherungen gekauft, von Richtern beeinflusst“, dass eine Versicherung einem Gutachter offerierte:
„Wir sind bereit, Ihnen als Gutachter ein Erfolgshonorar auf ein Schweizer Konto zu überweisen…!”
Das scheint laut ARD absolut kein Einzelfall zu sein. Ähnlich berichtet der NDR in der Sendung “Gutachter, die heimlichen Richter” und sagt:
“Richter haben sich von ihrer Aufgabe, Entscheidungen zu treffen, verabschiedet. Die Gutachter sind die wahren Richter.”
Alles passt perfekt zusammen. Die Gutachten und Beschlüsse, sowie alles was die Richterin Dr. Evers übersehen haben möchte, die ganzen Fehler zu Gunsten der Barmenia, die dienstliche Stellungnahme der Richterin, die nur bei BLD ankam, etc. Es türmen sich einfach zu viele “Zufälle” auf…
Die meisten Menschen (ich inklusive) denken, dass sie niemals auf den Authority-Bias hereinfallen könnten. Bitte schauen Sie dazu das Video “WDR Planet Wissen – Das Milgram Experiment”. Dort waren Menschen bereit, anderen Menschen vermeintlich lebensgefährliche Stromschocks zu geben, nur weil ein Mann im weißen Kittel sagte, dass das so sein muss.
Mann im weißen Kittel, Frau in schwarzer Robe – Dr. Schuckart und Dr. Evers. Doppelter Authority Bias? Und überhaupt: Schwarze Koffer?
Ich bezweifel sogar, dass dieses Schreiben Sie, die ehrenamtlichen RichterInnen, jemals erreichen wird, da es sicher erstmal durch die Hände einer vermutlich der Gegenseite zugeneigten Richterin muss.
(Nachtrag: Das Schreiben kam tatsächlich nicht bei den EhRis an…)
Falls Sie ehrliche Menschen sind, wird man es Ihnen sicher vorenthalten und falls Sie in diese Sache verstrickt sein sollten (was sicher nicht der Fall ist…), dann macht dieses Schreiben eh keinen Unterschied.
Das Gutachten und der Befangenheitsbeschluss in Sachen Dr. Schuckart sind insgesamt widerlegt. Egal wie “unanfechtbar” sie sind und egal wie “neutral” das Gutachten von Dr. Schuckart grüngewaschen wurde – und egal was der gegnerische Anwalt Lutz Köther schreibt. Er glaubt Dr. Schuckart sicher selber nicht, freut sich aber über dessen moralische Leichtigkeit.
Bitte wirken Sie schon am Grundentwurf des Urteils aktiv und gestalterisch mit, um als Co-Pilot nicht erst zur Landung ins Cockpit gelassen zu werden.
Bitte treffen Sie nach dem Lesen der Akte eine ganz eigene, von eventuellen Meinungen der Vorsitzenden Richterin Dr. Katharina Evers unbeeinflusste Entscheidung und bitte machen Sie sich für Ihre Entscheidung stark. Bitte bieten Sie der Berufsrichterin dafür ggf. die Stirn. Denn nur darum geht es bei der Besetzung der Kammern mit zwei Ehrenamtlichen. Sie sind nicht ein, Sie sind zwei Co-PilotInnen. Doppelt so viele Ehrenamtliche, wie BerufsrichterInnen. Aus gutem Grund!
Auch Netzwerk-Sozialrecht.net sieht das so:
“In allen drei Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit wirken ehrenamtliche Richter:innen mit. Die Rechtsfindung liegt also nicht allein in den Händen der Berufsrichter:innen mit juristischer Ausbildung. Damit soll die Verbindung zwischen Rechtsprechung und gesellschaftlicher Wirklichkeit gefördert werden. Die ehrenamtliche Richter:innen sollen als „Lebensweltvermittler:innen“ wirken und sollen ihre Erfahrungen und Werte in die Meinungs- und Entscheidungsbildung der Senate in der Sozialgerichtsbarkeit einbringen.
Die ehrenamtlichen Richter:innen sind keine „Richter:innen zweiter Klasse“. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie die hauptamtlichen Berufsrichter:innen. Sie sind ebenfalls unabhängig und frei von Weisungen. Bei der Abstimmung unter den Richter:innen haben sie das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter:innen.
Rein zahlenmäßig haben die „Ehris“ in der ersten Instanz (Sozialgerichte) mit 2 zu 1 gegenüber dem oder der vorsitzenden Berufsrichter:in sogar die Mehrheit.”
Ich bitte Sie nochmals höflich, auch das Gutachten von Thomas Heilmeier (Plagiatsvorlage für Dr. Manfred Schuckarts Gutachten) und die von mir verfasste Widerlegung genau zu lesen.
Dann das kindliche Plagiat von Dr. Schuckart, dann meine Widerlegung von Dr. Schuckarts Gutachten, nebst Befangenheitsanträgen gegen Dr. Schuckart.
Dann den ablehnenden Beschluss von Dr. Evers. Bitte entscheiden Sie dann selbst, ob es wirklich – wie von Dr. Evers ernsthaft behauptet – “nicht nachvollziehbar sei, dass Dr. Schuckart abgeschrieben habe”.
Bitte entscheiden Sie selbst, ob Sie dafür mit Ihrem Namen einstehen. Ich bin für jede Entscheidung offen, wenn Sie fundiert, auch für einen juristischen Laien wie mich nachvollziehbar begründet ist und eine eigene Begründung für jedes abgelehnte Pflegeeinzelthema enthält. Bitte beachten Sie dabei, dass lt. BGH Privatgutachten und Gerichtsgutachten gleich zu behandeln und zu bewerten sind.
Bitte beachten Sie auch, dass Dr. Evers nur auf drei meiner vielen Argumente für Dr. Schuckarts Befangenheit eingegangen ist – alle anderen wurden meiner Meinung nach nicht angemessen berücksichtigt.
Befangenheitsprüfung
Ausschließlich weil die fragwürdige Kanzlei BLD in dieses Verfahren involviert ist, bitte ich um die zeitnahe Herausgabe Ihrer vollen Namen und zwar lediglich, um mich ausschließlich im Rahmen des Verfahrens und ausschließlich anhand von öffentlich für jede/n zugänglichen Informationen (Google) zu informieren. Einziger Grund: Ich möchte schon im Vorfeld des Gerichtsbescheids prüfen, ob es Hinweise auf eine beeinträchtigte Neutralität geben könnte, wie zum Beispiel eine Tätigkeit für das BLD-nahe Versicherungsforum, das lt. RLT ursprünglich von BLD gegründet wurde.
Das Recht auf Herausgabe der Namen der ehrenamtlichen RichterInnen dürfte sich (nach meiner laienhaften Kenntnis) daraus ergeben, dass man Richter schon vor einem Urteil ablehnen kann, das setzt aber voraus, dass man entsprechende Nachforschungen anstellen kann, was nur möglich ist, wenn man weiß, wer zuständig ist. Es geht ausdrücklich nicht darum, jemanden öffentlich zu diskutieren. Dazu besteht kein Anlass.
Das BVerwG hat geurteilt, das sogar die Presse einen Anspruch auf die Herausgabe der Namen hat:
“BVerwG stärkt Rechte der Presse – Gerichte dürfen Namen nicht schwärzen.
Wenn Journalisten bei Gerichten die Übersendung von Urteilen beantragen, entsteht häufig Streit darüber, welche Angaben zu anonymisieren sind. Das BVerwG hat jetzt klargestellt, dass die Namen von Richtern, Schöffen, Staatsanwälten und Verteidigern nicht geschwärzt werden dürfen.”
Sie (die RichterInnen) wissen alles über mich und das ist auch ok. Ich dagegen möchte lediglich wissen, wer in dieser Sache “alles” über mich weiß. Ich bin ein freundlicher, friedliebender und überaus hilfsbereiter Mensch.
In den Bewertungen des Sozialgerichts bei Google findet sich ein Hinweis, wonach einzelne Mitarbeitende des Sozialgerichts ihre Namen möglicherweise bewusst falsch schreiben, möglicherweise um sich hinter vermeintlichen Schreibfehlern zu verstecken:
Renate Künast fordert: “Transparenz über die Nebeneinkünfte von RichterInnen! Wir haben das Recht zu wissen, wo unsere RichterInnen sonst noch verdienen!”
In einem Interview im RTL-Beitrag über BLD wundert Renate Künast sich:
“…dass RichterInnen überhaupt Zeit für Nebentätigkeiten haben – bei den überlasteten Gerichten…” Quelle: RTL – Die Macht der Versicherungen vor Gericht
Renate Künast weiter:
“Die Gerichte müssen sich die Frage stellen `Wie sichern wir eigentlich den
Anschein der Unabhängigkeit?`”
Den “Anschein!?” Wirklich, Frau Künast? Die Gerichte sollen nur den Anschein sichern?
– – – Ende des Briefs an die Ehrenamtlichen RichterInnen – – –
Zur obigen Vorhersage: Schon in den Schreiben an die ehrenamtlichen RichterInnen wurde deutlich gemacht, dass diese Schreiben wahrscheinlich nie bei den ehrenamtlichen RichterInnen aus der Kammer von Dr. Katharina Evers ankommen werden. Und so kam es dann auch!
Warum die Briefe nicht bei den EhRis ankamen und weitere hinterfragungswürdige Vorfälle in Bezug auf Dr. Evers
Startseite: Mehr über mutmaßlich bestechliche Gutachter, etc.
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