
Dr. Schuckart im Schatten staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen
Die Kriminalpolizei hat ihre umfangreichen Ermittlungen im Fall Dr. Schuckart abgeschlossen und sein Fall liegt mittlerweile bei der nun zuständigen Staatsanwaltschaft.
Aufruf an alle Gerichte
Um weitere mögliche Schäden zu verhindern, werden folgende GerichtspräsidentInnen informiert und gebeten, die Vergabe weiterer gerichtlicher Aufträge an den polizeibekannten Arzt und Gutachter zu unterbinden, zumindest bis seine Arbeitsweise durch die Staatsanwaltschaft aufgearbeitet wurde:
(Eine Liste aller Gerichte wird in Kürze eingefügt)
Diese GerichtspräsidentInnen werden höflich gebeten, sich über den Fall Dr. Manfred Schuckart zu informieren und angemessene Konsequenzen einzuleiten, insbesondere die Weiterleitung einer entsprechenden Information an alle RichterInnen, sowie die Streichung seiner Person von der Gutachterliste – zumindest vorläufig, bis die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen in seinem Fall abgeschlossen hat.
Es wird allen betroffenen Prozessparteien, insbesondere den Versicherten, ans Herz gelegt, den Blog Bestechung.blog per E-Mail über Fälle zu informieren, in denen der Gutachter Dr. Schuckart trotz der öffentlich zugänglichen Informationen über seine Arbeitsweise und moralische Haltung von einem Gericht beauftragt wurde. Die übermittelten Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Im Anschluss daran wird das betreffende Gericht mit Nachdruck erneut kontaktiert, wobei jeder einzelne Richter persönlich angeschrieben wird – ohne Nennung des Namens des Informanten oder eines spezifischen Falls.
Darüber hinaus wird den betroffenen Prozessparteien geraten, Gerichte bereits frühzeitig auf die Seite Bestechung.blog hinzuweisen, sollte der Name Dr. Schuckart im Rahmen eines Verfahrens zur Sprache kommen.
Kreditausfall-Prophylaxe
Die erforderliche Aufklärungsarbeit in Bezug auf das vermutlich kriminelle Fehlverhalten Dr. Schuckarts dürfte geeignet sein, die finanziellen Dispositionsspielräume des Hauses Schuckart substanziell zu restringieren und sie in eine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Gerechtigkeitsprinzipien zu überführen.
Um zu vermeiden, dass die potenziellen finanziellen Einschränkungen, die aus der unnachgiebigen investigativen Tätigkeit von Bestechung.blog resultieren könnten, negative Auswirkungen auf etwaige laufende oder zukünftige Finanzierungen haben und infolgedessen bei unbeteiligten Banken Kreditausfälle entstehen, wurden fairerweise sämtliche in Norddeutschland operierenden Finanzinstitute in angemessener Weise über die absehbaren Entwicklungen sowie die laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Kenntnis gesetzt.
Dieser rechtlich und moralisch wohlüberlegte Schritt wurde nach eingehender Abwägung der verschiedenen Interessen ergriffen, mit dem Ziel, eine Fortsetzung der praktizierten Arbeitsweise von Dr. Schuckart zu unterbinden und weiteren durch ihn verursachten Schäden vorzubeugen.
Hilfe langfristig gesichert
Bestechung.blog wird seine Aufklärungsarbeit sowie die Maßnahmen zur Sicherung und Wiederherstellung der Gerechtigkeit konsequent, langfristig und akribisch fortführen. Dabei wird das Augenmerk bei Bedarf auch auf mögliche zukünftige Tätigkeitsbereiche von Dr. Manfred Schuckart und mutmaßlichen Mittätern ausgeweitet.
Öffentliche Aufforderung an Dr. Manfred Schuckart
Auch Schuckart selbst ist dringend angehalten, seine ärztliche und gutachterliche Tätigkeit bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen aus eigenem Antrieb ruhen zu lassen und seine Approbation vorläufig – zumindest temporär – niederzulegen, was entsprechend für seine politische Arbeit für die CDU in Rendsburg gilt.
Es ist ein notwendiger Schritt, um die Integrität des Rechtssystems zu schützen und andere Versicherte oder gar Patienten vor ähnlichen Missständen zu bewahren. Ein unabhängiges Gutachterwesen bildet die Grundlage für eine gerechte Beurteilung – und genau diese Unabhängigkeit muss gewahrt bleiben.
Die freiwillige Niederlegung der Approbation stellt einen tiefgreifenden und weitreichenden Akt dar, bei dem der betreffende Facharzt offiziell auf das Recht zur Ausübung seines Berufes verzichtet. Diese Entscheidung, die sowohl der persönlichen wie auch der institutionellen Integrität des Betreffenden dient, erfolgt in der Regel aus Gründen, die mit ethischen, rechtlichen oder professionellen Überlegungen in Zusammenhang stehen. Sie stellt eine formelle Beendigung der Zulassung zur Berufsausübung dar und wird häufig in enger Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden vollzogen.
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