Da es zu höchst unerfreulichen Erfahrungen mit einem Gutachten von Dr. Manfred Schuckart gekommen ist, erhalten Sie hier Tipps im Umgang mit zweifelhaften Gutachten.
Falls Sie in einem Rechtsstreit mit einem Gutachten konfrontiert werden, seien Sie bitte generell sehr vorsichtig, egal von welchem Gutachter das Gutachten stammt, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Gutachten das Urteil massiv beeinflussen wird.
Hier einige Tipps zum allgemeinen Umgang mit ärztlichen Gutachten, nicht nur von Dr. Manfred Schuckart:
Nehmen Sie immer Zeugen zu Begutachtungen mit. So viele wie möglich. Bitte Sie Zeugen, während des Gesprächs Notizen anzufertigen. Übergeben Sie Unterlagen an den Gutachter und lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie quittieren, am besten auf jeder Seite und im Beisein von Zeugen.
Lesen Sie Gutachten immer ganz genau – mehrmals. Jedes. Einzelne. Wort. Suchen Sie nach Widersprüchen.
Um Fehler im Gutachten aufzuspüren, hilft zunächst die Annahme, es würde viele Fehler enthalten. Mit der Instrumentalisierung eines solch pessimistischen Mindsets findet man womöglich Fehler, die ein Optimist übersehen würde.
Fechten Sie Gutachten vor Gericht an, begründen Sie, was daran falsch ist.
Beantragen Sie beim Gericht ggf., dass das Honorar für den Gutachter bis zur Klärung möglicher Gutachtenfehler zurückgehalten und nicht ausgezahlt , bzw. zurückgeforderd wird. Ein Gutachter verdient erhält für einige (ggf. abgeschriebene) Seiten sehr viel Geld. Dr. Schuckart berechnete insgesamt 2.773 Euro für sein Pamphlet.
Sie wollen nicht wegen eines nachlässig erstellten oder gar gekauften Gutachtens vor Gericht verlieren und gerade deshalb auch noch mit ca. 3.000 € für ein solches Machwerk bluten müssen.
Gem. § 839a BGB gilt: erstattet ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung (kein gerichtlicher Vergleich) entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.
Gehen Sie zivilrechtlich gegen das Gutachten vor. Es ist verboten, unwahre Tatsachen zu behaupten, wenn diese ehrverletzend, rufschädigend, ansehensmindernd, geschäftsschädigend oder sonst wie schädlich sind. Das könnte auch für ein gerichtlich bestelltes Gutachten gelten. Wenn Sie schnell sind und innerhalb von 4 bis max. 6 Wochen den Antrag bei einem Gericht stellen, können Sie im einstweiligen Rechtsschutz schneller und einfacher eine gerichtliche Entscheidung erwirken.
Beantragen Sie beim Gericht, dem Gutachter Fragen zu stellen. Senden Sie dem Gericht eine Liste mit allen Fragen, die durch das Gutachten ungeklärt blieben, bzw. die der Gutachter selbst aufgeworfen hat, z.B. durch Widersprüche. Dr. Schuckart hat in seinem hier vorliegenden Gutachten z.B. sehr offensichtliche Widersprüche formuliert.
IWW schreibt: „Die Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, das Gericht um Ergänzung des Gutachtens zu bitten. In der Praxis geschieht dies dadurch, dass Gegenvorstellungen schriftlich formuliert und über das Gericht an den Gutachter herangetragen werden. (…) Hat der Gutachter Ergänzungsfragen – erneut – nicht im Sinne der Partei entschieden, so besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Gutachter zwecks Erläuterung seines Gutachtens vom Gericht laden zu lassen. Der Anspruch besteht auch dann, wenn das Gericht selbst das Gutachten (nunmehr) für schlüssig und plausibel hält. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kommt es dann zum Gerichtstermin und ist der Gutachter geladen, dürfen von den Parteien an den Gutachter Fragen gestellt werden.“
Suchen Sie bewusst nach Punkten, die der Gutachter einfach weggelassen hat. Das heimliche Weglassen ist die effektivste und zugleich sicherste Art der Lüge und manche Gutachter haben das perfektioniert.
Es besteht ggf. die Möglichkeit, dass im Rahmen der Prozesskostenhilfe die Kosten für ein Gegengutachten, vielleicht sogar für ein Privatgutachten (?) vorgestreckt oder getragen werden.
In Fällen vor dem Sozialgericht können Sie gem. § 109 SGG beantragen, dass statt eines gerichtlichen Gutachters Ihr eigener Arzt gehört wird. Das geht auch noch wenn bereits ein gerichtliches Gutachten erstellt wurde. Das Gutachten dürfte damit unter das Beweisverwertungsverbot fallen. Hier mehr Infos.
Suchen Sie nach „Gutachtenkritikern“, es gibt einige Gutachter, die darauf spezialisiert sind, andere Gutachten zu überprüfen.
Senden Sie das Gutachten vertraulich an mich, falls es von Dr. Manfred Schuckart erstellt wurde. Bei Gutachten von Dr. Schuckart bin ich gerne bereit ihnen kostenfrei zu helfen, eventuelle Fehler und Widersprüche in seiner Arbeit aufzudecken. Absolute Diskretion ist garantiert.
Auch fragwürdige Gutachten werden hier gerne veröffentlicht, selbstverständlich ohne Angabe Ihres Namens. Zusätzlich können Sie sich auch an AnsTageslicht.de oder Unfallopfer.de wenden, um zweifelhafte Gutachten veröffentlichen zu lassen. Ist es erlaubt, Gutachten zu veröffentlichen? Selbstverständlich ja!
Wenn Ihnen Dr. Schuckart als Gutachter genannt wird: Prüfen Sie, ob er für das Gutachtenthema fachlich qualifiziert ist. Er ist „Arzt für Chirurgie“. In meinem Fall ging es um die Erstellung eines Gutachtens für einen Pflegegrad aus psychiatrischen Gründen. Was hat ein Chirurg mit Psychiatrie zu tun? Was mit Pflege? Bestehen Sie auf einer Gutachtensperson mit passenden und nachgewiesenen Qualifikationen und gutem Leumund. Verweisen Sie in Ihrem Schreiben ans Gericht gerne auf die Fehler und Widersprüche, die sich in dem Bestechung.blog vorliegenden Gutachten von Dr. Schuckart finden:
Fehler, Widersprüche und Abschreiben
Behauptung nicht abgeschrieben zu haben
Weiterer Widerspruch 1
Weiterer Widerspruch 2
Wenn ein Gutachter ein Gutachten mit zweifelhaften Fehlern oder Widersprüchen ans Gericht sendet, prüfen Sie ggf. ob Sie den/die GutachterIn bei der Polizei anzeigen möchten wegen Betrug und/oder Falschaussage, ggf. auch wegen Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses, § 278 StGB. Das geht hier bequem online. Über eine Info würde ich mich freuen, da ich (wenn Sie einverstanden sind) gerne berichten und ein späteres Urteil gerne (ohne Ihren Namen!) veröffentlichen würde.
Beantragen Sie bei Ihrem Gericht, den/die GutachterIn von der Liste der GerichtsgutachterInnen zu streichen, falls Sie Anhaltspunkte finden die das rechtfertigen.
Beantragen Sie beim Gericht, das Gutachterhonorar zurückzuhalten, bzw. zurückzufordern, falls es Gründe dafür gibt.
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Mehr über ein mutmaßlich kriminelles Gutachten von Dr. Manfred Schuckart auf: Bestechung.blog
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